Technisches Forum Sicherheit

Frage 85: Abfälle aus Medizin und Forschung

Vom Fragesteller der RK wird angezweifelt, dass radioaktive Abfälle aus Medizin und Forschung so abnehmen werden, dass das SMA-Lager bis ins Jahr 2060-2070 verschlossen werden kann. Die in Zukunft erwarteten Abfallmengen sind in NTB 08-06 (Modellhaftes Inventar für radioaktive Materialien MIRAM 08) dargestellt. Der „… Bericht beschreibt das modellhafte Inventar für radioaktive Materialien … und dokumentiert die real existierenden und zukünftig entstehenden radioaktiven Abfälle und Materialien der Schweiz.“ Der Bericht ist für Laien aber eher schwer verständlich. Eine vereinfachte Zusammenstellung ist im Internet (http://www.nagra.ch/display.cfm/id/101614) publiziert (Diese wäre mit einigen Erläuterungen für Laien vermutlich verständlich.

Welche Arten und Mengen an radioaktiven Abfällen werden nach dem Verschluss eines Tiefenlagers erwartet, und wie wird damit umgegangen?

Thema Bereich
Eingegangen am 13. September 2012 Fragende Instanz Fragen aus der Bevölkerung | O. Schwank, FG Si SR
Status beantwortet
Beantwortet am 28. November 2013 Beantwortet von

Beantwortet von BFE

Die im MIRAM08-Inventar ausgewiesenen Abfallmengen gehen von einer Sammelperiode für die Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung (MIF) bis 2050 sowie von der Stilllegung der existierenden Grossforschungsanlagen (PSI, CERN) aus. Durch verbesserte Prozesse und eine effizientere Nutzung werden Volumen und Aktivität der in Zukunft anfallenden Abfälle aus dem MIFBereich tendenziell zwar abnehmen. Dennoch ist damit zu rechnen, dass die Verwendung von radioaktiven Stoffen in der Medizin, in der Industrie und in der Forschung über das Jahr 2050 hinausgehen wird. Zuverlässige Prognosen sind für so lange Zeiträume jedoch äusserst schwierig.

Für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle aus dem MIF-Bereich ist der Bund verantwortlich. Auch für diesen gilt, dass die Entsorgungspflicht erfüllt ist, wenn die Abfälle in ein geologisches Tiefenlager oder in eine ausländische Entsorgungsanlage verbracht worden sind (Art. 31 KEG). Gemäss Art. 33 KEG kann sich der Bund am Bau und Betrieb einer Entsorgungsanlage beteiligen oder selber eine solche errichten und betreiben. Aus diesem Grund ist die Eidgenossenschaft Genossenschafterin der Nagra. Mit der Rahmenbewilligung wird die maximale Lagerkapazität eines entsprechenden Tiefenlagers festgelegt. Dabei wird sicherzustellen sein, dass die bis zum Verschluss des Lagers anfallende Menge an MIF-Abfällen mitberücksichtigt wird. Eine Rahmenbewilligung wird nach heutiger Planung frühestens 2022 erteilt.

Für die nach dem Verschluss des Lagers anfallenden radioaktiven Abfälle hat der Bund noch kein Vorgehen bestimmt. Er wird sich zu gegebener Zeit damit zu befassen haben. Ein wichtiger Aspekt ist die Abfallminimierung. Die Arbeitsgruppe des Bundes für die nukleare Entsorgung (Agneb) befasst sich zurzeit mit den Vor- und Nachteilen einer maximal 100-jährigen Abklinglagerung für radioaktive Abfälle kurzer Halbwertszeit. Es soll untersucht und beurteilen werden, ob die temporäre Lagerung während maximal 100 Jahren und eine anschliessende Weiterverwendung der abgeklungenen inaktiven Materialien eine für Mensch und Umwelt gesamthaft günstigere und bessere Lösung darstellt. Die AGNEB wird sich im 2014 mit den Resultaten und Empfehlungen aus den Untersuchungen auseinandersetzen und über das weitere Vorgehen befinden.