Das Lagerkonzept geht vom Grundsatz aus, dass die Überwachung des Tiefenlagers zur Sicherstellung des Schutzes von Mensch und Umwelt nicht zwingend notwendig ist. Das Tiefenlager darf nachfolgenden Generationen keine unzumutbaren Lasten auferlegen.
Die Auslegung des geplanten Endlagers basiert auf der
- passiven Sicherheit (technische und natürliche Barrieren müssen ohne menschlichen Einfluss den Einschluss respektive die sehr geringe Freisetzung der Radionuklide über lange Zeiträume gewährleisten).
- Robustheit des Konzepts (das vorgegebene Schutzziel muss trotz möglichem Versagen einzelner Barrieren gewährleistet werden).
Der Entscheid, das Tiefenlager endgültig zu verschliessen, wird bewusst künftigen Generationen überlassen. Nach dem Einlagern der radioaktiven Abfälle wird das Tiefenlager vor dem Verschluss während eines längeren Zeitraums (Beobachtungsphase) überwacht. Die radioaktiven Abfälle müssen während dieser Phase ohne grossen Aufwand zurückgeholt werden können.
- Das Kernenergiegesetz legt fest, dass der Bundesrat nach Ablauf der Beobachtungsphase die Verschlussarbeiten anordnet, wenn der dauernde Schutz von Mensch und Umwelt gewährleistet ist. Nach dem ordnungsgemässen Verschluss kann der Bundesrat eine weitere, befristete Überwachung anordnen.