Beantwortet von ENSI und EGT (ehem. KNE)

(Gemeinsame Antwort des ENSI und der Kommission der Nuklearen Entsorgung (heute EGT))

Dieser Begriff wird im Konzeptteil des Sachplans bei den sicherheitstechnischen Kriterien und der Vorgabe des schrittweisen Einengungsprozesses geeigneter Standortgebiete erläutert (BFE (2008), Seite 58). Die grossräumigen geologischen Veränderungen sind für die Bewertung der geologisch-tektonischen Grossräume massgebend. Die Grossräume werden anhand der Kriterien „Beständigkeit der Standort- und Gesteinseigenschaften“, „Erosion“ und „Prognostizierbarkeit der Langzeitveränderungen“ bewertet. Beurteilt werden dabei grossräumige-geologische Veränderungen und damit verknüpfte Vorgänge wie:

  • Geodynamik (grossräumige Entwicklung des geologischen Umfeldes wie z.B. Bewegung der Kontinentalplatten, Alpenbildung, Jurafaltung)
  • Bewegungen an überregionalen Bewegungsflächen (Bruchzonen, Überschiebungen), Seismizität und Neotektonik
  • grossräumig wirksame Erosions- und Akkumulationsvorgänge (Erosionsdynamik einschliesslich Massenumlagerungen und damit verknüpfte langfristige isostatische Ausgleichsbewegungen)
  • Klimaentwicklung und damit verknüpfte Landschaftsbildung (Warm- und Kaltzeiten, glaziale Tiefenerosion, fluviatile Eintiefungen und Veränderung des Drainagesystems, etc.)
  • Grossräumige und langfristige Wasser-Gesteins-Wechselwirkungen (z.B. Verkarstung, Subrosionsvorgänge, etc.)

Mit dem Kriterium „Prognostizierbarkeit der Langzeitveränderungen“ wird geprüft, inwiefern die Langzeitbeständigkeit der Standort- und Gesteinseigenschaften prognostiziert werden kann (u.a. Erfassung des ganzen Spektrums möglicher Veränderungen mit „worst-case“-Betrachtungen). Günstig sind Gebiete und Gesteine, für welche Aussagen zu geologischen Veränderungen im Betrachtungszeitraum möglich sind.

Referenzen:

BFE (2008): Sachplan geologische Tiefenlager – Konzeptteil, Bundesamt für Energie, Bern