Beantwortet von BFE

Oberstes Ziel der Gesetzgebung im Zusammenhang mit Atomanlagen ist der Schutz von Mensch und Umwelt vor Gefährdungen durch radioaktive Strahlung. Der Einschluss der Radioaktivität für sehr lange Zeit wird durch hohe Anforderungen an natürliche und technische Barrieren gewährleistet. Zudem ist ein tiefer Grenzwert der Abgabe an Radioaktivität, die von einem verschlossenen Tiefenlager ausgehen darf, festgelegt (HSK-Richtlinie 21). Sie beträgt nur wenige Prozente der natürlichen Strahlung, deren der Mensch und die Natur ausgesetzt ist.