Technisches Forum Entsorgungsnachweis

Frage 81: Chemische Zusammensetzung, Halbwertszeiten und Toxizität von hochaktiven Abfällen (HAA)

Zusammensetzung der Abfälle:

Welche chemische Zusammensetzung werden die eingelagerten HAA aufweisen und wie sind ihre Halbwertszeiten und ihre Toxizität?

Thema , Bereich
Eingegangen am 23. Dezember 2005 Fragende Instanz Klar! Deutschland
Status beantwortet
Beantwortet am 23. Dezember 2005 Beantwortet von

Beantwortet von ENSI

Die im Entsorgungsnachweis betrachteten hochaktiven Abfälle setzen sich aus abgebrannten Brennelementen (BE) und verglasten hochaktiven Abfällen (HAA) aus der Wiederaufarbeitung von BE zusammen.

Die abgebrannten Brennelemente bestehen aus metallischen Strukturelementen (hauptsächlich Stahl), der eigentliche Brennstoff ist in Röhren aus Zircaloy eingeschlossen. Der Brennstoff besteht anfänglich aus Uranoxid (UO2) oder im Falle von Mischoxid-Brennelementen (MOX) aus UO2 mit einigen Prozent PuO2. Im Wiederaufarbeitungsprozess werden Uran und Plutonium den abgebrannten BE entnommen. Die restlichen abgetrennten Nuklide werden für die Tiefenlagerung verglast (HAA).

Während des Einsatzes von BE im Kernreaktor entsteht durch Kernspaltung und Neutroneneinfang eine Vielzahl von Nukliden. Die Aktivität der abgebrannten BE ist anfänglich sehr hoch; die meisten dieser erzeugten Atomkerne zerfallen aufgrund ihrer kurzen Halbwertszeiten innerhalb einiger Jahre und wandeln sich in stabile Kerne um.

Zum Zeitpunkt der Einlagerung der Abfälle ist daher die Aktivität durch den Zerfall mittel- bis langlebiger Nuklide bestimmt.

Die Nagra gibt in ihrer Dokumentation zum Entsorgungsnachweis detaillierte Inventare der in abgebrannten Brennelementen und verglasten Abfällen enthaltenen Nuklide zum Zeitpunkt der Einlagerung an (siehe NTB 01-01). Die HSK hat die Angaben zu den voraussichtlich anfallenden Mengen an abgebrannten BE und HAA geprüft und in Kapitel 4.4 ihres Gutachtens zum Entsorgungsnachweis als nachvollziehbar beurteilt.

Die angegebenen Halbwertszeiten der Nuklide sind internationalen Datenbanken entnommen und ebenfalls von der Nagra in ihren Unterlagen, beispielsweise Kapitel A3.4 im Technischen Bericht der Nagra NTB 02-06, dokumentiert. Detailliertere Angaben zu den Zerfällen einzelner Nuklide und ihrer Halbwertzeiten sind im Anhang 3 der Strahlenschutzverordnung aufgeführt.

Die radiologische Toxizität der eingelagerten Abfälle nimmt aufgrund des radioaktiven Zerfalls mit der Zeit ab. Zur Beurteilung der toxischen Wirkung der in den Abfällen enthaltenen Nuklide ist es wichtig festzuhalten, dass die meisten Radionuklide im Tiefenlager oder im Wirtgestein zurückgehalten werden und dort zerfallen.

Zusätzliche Angaben zu Fragen zur chemischen Toxizität der eingelagerten Abfälle können auch der Antwort der Nagra zu Frage 52 entnommen werden. Die HSK weist auch auf eine Studie zur Wirkung von Uran auf Umwelt und Gesundheit hin1.

1 http://www.labor-spiez.ch/de/dok/hi/pdf/dedokhidul_0001.pdf