(Gemeinsame Antwort des ENSI und der Kommission der Nuklearen Entsorgung (heute EGT)):
Die im Gestein vorhandenen Störungszonen wurden in der geologischen Vergangenheit durch lokale relative Bewegungen in der Erdkruste verursacht. Sie stellen Schwächezonen dar, die bei künftigen grossräumigen-geologischen Veränderungen in einem geeigneten Spannungsfeld wieder reaktiviert werden könnten. Bei der Einengung und Identifikation geeigneter geologischer Standortgebiete müssen solche Störungszonen deshalb grundsätzlich gemieden werden, da die hydraulischen Durchlässigkeiten im Einflussbereich dieser Störungszonen stark erhöht sein könnten. Zu solchen Störungszonen ist deshalb ein Sicherheitsabstand einzuhalten.
ENSI und KNE haben die Angaben der Nagra zur Tektonik der Nordschweiz überprüft und als vollständig beurteilt. Sie haben insbesondere geprüft, ob die Nagra bei der Identifikation geeigneter Standortgebiete den regionalen Störungszonen, den diffus gestörten Bereichen und den konzeptionell zu meidenden Zonen (Gräben) ausgewichen ist. Die Überprüfung hat keine massgebenden Differenzen zu den von der Nagra ausgewiesenen bevorzugten Bereichen gezeigt.
Bezüglich der möglichen seitlichen Fortsetzung dokumentierter Störungszonen (Born-Antiklinale) beurteilt das ENSI im Gebiet Jura-Südfuss die seismischen Profile kritisch, was zu einer Verkleinerung des Platzangebots untertage und somit zu einer schlechteren Bewertung (nur bedingt günstig) der Platzverhältnisse im Gebiet SMA-EFF-SJ-O führt (ENSI 33/070, Seite 140).
Referenzen:
ENSI 33/070: Sicherheitstechnisches Gutachten zum Vorschlag geologischer Standortgebiete, Sachplan geologische Tiefenlager, Etappe 1, Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat, Brugg, 2010