Technisches Forum Entsorgungsnachweis

Frage 2: Entwicklung der Tiefenerosion bezogen auf die Langzeitsicherheit

Inwieweit lässt sich die zu erwartende Entwicklung der Tiefenerosion als „gut prognostizierbar“ bezogen auf die Langzeitsicherheit bezeichnen?

Anmerkung:  Diese Forderung ist eine der wesentlichen der HSK-Richtlinie unter Ziffern 7.3 „Standortwahl und -Erkundung“ und 7.4 „Vorgänge und Ereignisse“.

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Eingegangen am 23. Dezember 2005 Fragende Instanz Vertreter des Kantons Thurgau
Status beantwortet
Beantwortet am 23. Dezember 2005 Beantwortet von

Beantwortet von Nagra

Die Beurteilung der Langzeitsicherheit beruht nicht auf geologischen Prognosen sondern auf einem Spektrum möglicher Szenarien der denkbaren geologischen Entwicklung und zwar auf der Basis des jeweiligen Wissensstands. Diese Szenarien basieren auf allgemeinen, in den Erdwissenschaften erprobten Grundannahmen, insbesondere der Extrapolation der Vergangenheit und Gegenwart in die Zukunft (NTB 99-08, Kap. 1.3 und 1.4. NTB 02-03, Kap 8.2, S. 532).

Aus der Bandbreite der möglichen geodynamischen Entwicklungen wurden realistische bis pessimistische Szenarien ausgewählt und als Grundlage für die Beurteilung der Langzeitsicherheit soweit möglich quantifiziert (NTB 02- 03, S. 532).

Wie in den ausführlichen Antworten zu den TFE-Fragen 4 und 24 begründet, kann das Spektrum der möglichen Entwicklung der Tiefenerosion für die Beurteilung der Langzeitsicherheit auf der Projektstufe Entsorgungsnachweis in ausreichendem Masse abgegrenzt werden.

Im Falle einer Fortführung der Projektarbeiten würden selbstverständlich die weitergehenden Entwicklungen in der glazialmorphologischen Forschung, namentlich im Bereich der geomorphodynamischen Prozessmodellierung weiterverfolgt und relevante Ergebnisse berücksichtigt. Mit dem Ziel, die Bandbreite der möglichen Szenarien sukzessive einzugrenzen, würden diese Resultate zusammen mit allen anderen zukünftigen Erkenntnissen aus Forschung und Technik, in eine weitere Eignungsabklärung aufgenommen.

Kommentar des Vertreters des Kantons Thurgau zur Antwort der Nagra

Zur Frage 2: „Prognostizierbarkeit“

Die Antwort der Nagra auf Frage 2 betrachte ich als akzeptierbar unter dem Einbezug der Antwort auf Frage 4. Diese lautet, dass für das Zürcher Weinland eine Referenztiefe von 650 m, d.h. -250 m ü. M. zu gelten hat. Insbesondere unterstreiche ich, dass es erforderlich ist, die laufenden Entwicklungen in der glazialmorphologischen Forschung weiterzuverfolgen und zu diese zu berücksichtigen.