Technisches Forum Kernkraftwerke

Frage 7: Flugzeugabsturz

Gemäss 9/11-Auswertung des Flight Recorders durch das amerikanische Luftamt (NTSB) wurde die B-757 durch Flugschüler manuell mit 830 km/h ins Pentagon gesteuert. Die Weisung der HSK (ENSI) verlangt 1986 für neue KKW, basierend auf einem 20 Tonnen Militär-Jet, der mit 774 km/h ins KKW fliegt, eine Mindestbetonwanddicke von 1.50 Meter. Mit der gleichen Geschwindigkeit kann ein 20 – 25 Mal schwererer Grossraum-Jet mit 50 Mal mehr Kerosin, beginnend über dem Bielersee in einer Geraden mit standardmässigem Gleitwinkel in eigennavigatorisch unterstütztem Sichtflug ungehindert in das Mühleberg-Reaktorgebäude krachen. Die Wandstärke des Mühleberg-Containments beträgt im Deckenbereich 16 cm und im zylindrischen Bereich 60 cm, also einen Bruchteil der 20 Tonnen Militärjet-Versuchsanordnung von 1.50 Meter.

  • Die Frage: Mit was für einer Radioaktivitätsfreisetzung muss gerechnet werden bei einem Treffer durch einen Grossraum-Jet mit 770 km/h ins Reaktorgebäude des KKW Mühleberg?
Thema Bereich
Eingegangen am 6. Mai 2013 Fragende Instanz Fragen aus der Bevölkerung
Status beantwortet
Beantwortet am 14. März 2014 Beantwortet von

Beantwortet von ENSI

Detailangaben zur Flugzeugabsturz-Sicherheit von Kernkraftwerken sind sicherungsrelevant und deshalb vertraulich. Aus diesem Grund stützt sich die Antwort des ENSI auf diese Frage auf bereits veröffentlichte, frei zugängliche Informationen ab.

Die physikalischen Aspekte eines Aufpralls von einem Flugzeug auf ein Kernkraftwerk wurden bereits in der Antwort auf die Frage 1 behandelt.

Als Folge der Ereignisse vom 11. September 2001 wurden in der Schweiz detaillierte Studien über die Folgen eines Flugzeugabsturzes auf die Schweizer Kernkraftwerke erstellt. Darin wurde untersucht, in welchem Masse Vorsorge gegen solche Ereignisse getroffen ist (siehe auch https://www.ensi.ch/de/2003/04/03/stellungnahme-der-hsk-zur-sicherheit-der-schweizerischen-kernkraftwerke-bei-einem-vorsaetzlichen-flugzeugabsturz/). Die detaillierten Analysen der Betreiber zum vorsätzlichen Absturz eines Passagierflugzeugs auf ein Kernkraftwerk in der Schweiz zeigen Folgendes:

  • Bei einem vorsätzlichen Absturz eines Passagierflugzeugs auf ein Kernkraftwerk ist mit schweren Personen- und Sachschäden in der Anlage zu rechnen.
  • Der Aufprall muss mit einer erhöhten bis hohen Geschwindigkeit erfolgen, damit eine lokale Durchdringung des Reaktorgebäudes möglich ist. Bei einer solchen Geschwindigkeit ist es schwierig, das Reaktorgebäude so genau zu treffen, dass massive Beschädigungen auftreten (siehe dazu auch Antwort auf Frage 1).
  • Da das Kernkraftwerk Mühleberg mit einem autarken, gebunkerten Notstandsystem nachgerüstet wurde, weist es weltweit gesehen einen sehr hohen Sicherheitsstandard auf. Das Notstandsystem erhöht auch den Schutzgrad bei einem vorsätzlichen Flugzeugabsturz. Für die älteren schweizerischen Kernkraftwerke Beznau und Mühleberg bestand bei ihrer Erstellung keine Auslegungsanforderung bezüglich eines Flugzeugabsturzes. Die Grenzlast-Untersuchungen zeigen jedoch, dass die Auslegung gegen den Absturz einer Boeing 707, wie sie bei der Projektierung der neueren Schweizer Anlagen gefordert wurde, erfüllt wird. Darüber hinaus bestehen weitere Sicherheitsreserven.
  • Die Analysen der Betreiber der Anlagen Beznau und Mühleberg zeigen, dass die Wahrscheinlichkeit für eine Freisetzung radioaktiver Stoffe in die Umgebung bei einem vorsätzlichen Flugzeugabsturz niedrig ist.

 

Ungeachtet dessen wird das ENSI neue Erkenntnisse im Bereich der vorsätzlichen Flugzeugabstürze weiterverfolgen. Unter Berücksichtigung der technischen Entwicklungen der letzten Jahre werden die Untersuchungen aus dem Jahr 2003 aktualisiert (siehe: https://www.ensi.ch/de/2013/03/05/flugzeugabsturz-ensi-aktualisiert-untersuchungen-aus-dem-jahr-2003/). Darüber hinausgehende Angaben erfolgen nach Abschluss dieser Arbeiten.