Technisches Forum Kernkraftwerke
Frage 17: Fortluft Messsystem Beznau
Gemäss einer sda-Meldung von Mitte April 2015 hat der Betreiber des AKW Beznau, die Axpo, das Messsystem für die radioaktive Abluft erst unter Androhung einer Strafanzeige gemäss den Anforderungen des ENSI nachgebessert. Die Prüfung dieser Verbesserung hat das ENSI bereits im Rahmen der Stellungnahme zur periodischen Sicherheitsüberprüfung Ende 2004 angeregt, jedoch erst 2006 angeordnet; verfügt wurde sie aber erst im Juli 2011. In Betrieb genommen wurde die Anpassung offenbar Anfang 2014 „Aufgrund verschiedener Umstände verzögerte sich – gemäss ENSI – die Umsetzung durch den Betreiber“ so die sda-Meldung.
Frage a: Welcher/e Gesetzesartikel erlaubt/en es dem ENSI, bei Anliegen des Bevölkerungsschutzes, den zeitlichen Ermessensspielraum so extensiv anzusetzen, wie in diesem Fall? Einerseits von der Anordnung 2006 bis zur Verfügung 2011? Anderseits von der Verfügung 2011 bis zur Strafandrohung?
Frage b: Welche technischen Umstände waren die Ursache für die verzögerte Umsetzung der Auflage?
Thema | Kamininstrumentierung | Bereich | Kernkraftwerke | Strahlenschutz |
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Eingegangen am | 19. April 2015 | Fragende Instanz | Jean-Pierre Jaccard |
Status | beantwortet | ||
Beantwortet von | Kernkraftwerk Beznau, ENSI |