Technisches Forum Entsorgungsnachweis

Frage 13: Betrieb eines Tiefenlagers mit ständiger Wasserhaltung

Ist es zutreffend, dass der Betrieb eines Endlagers am Standort Benken wegen der Aquifere im Dach des Wirtgesteins nur mit einer ständigen Wasserhaltung erfolgen könnte? Welche Risiken ergeben sich daraus für den Betrieb?

Thema , , Bereich
Eingegangen am 23. Dezember 2005 Fragende Instanz Vertreter des Kantons Schaffhausen
Status beantwortet
Beantwortet am 23. Dezember 2005 Beantwortet von

Beantwortet von Nagra

Die Annahme ist zutreffend. Bei jedem unterirdischen Bauwerk, welches durch fallende Zugänge erschlossen wird, spielt die Wasserhaltung eine zentrale Rolle. Es wurde deshalb im NTB 02-02 auf diese Frage speziell eingegangen. In Kapitel 3.4.3, Seiten 44 und 45 sind die Massnahmen während des Einlagerungsbetriebs, in Kapitel 4.2.2, Seiten 66 bis 68 ausführungstechnische Besonderheiten, in Kapitel 4.3, Seiten 70 und 71 Massnahmen während des Baus der Anlage und in Kapitel 5.6, Seiten 105 und 106 ist das Unterhalts- und Wartungskonzept beschrieben. Im Kapitel 6.4, Sicherheitsmassnahmen in der Betriebsphase, wird auf Seite 121 auf den Aspekt `Überflutung der unterirdischen Anlage` erneut kurz eingegangen. Ferner von Bedeutung ist das Verschlusskonzept, Kapitel 8, Seiten 130 ff, welches darauf ausgerichtet ist, in jeder Situation bei Wahrung einer der Stufe angepassten Reversibilität, einen optimalen Schutz der Abfälle vor internen und externen Einwirkungen sowie Einwirkungen Dritter zu erreichen.

Im Einlagerungsbetrieb, auf welchen sich die gestellte Frage primär bezieht, sind es im wesentlichen nachstehende Massnahmen:

Die einzige realistischerweise anzunehmende Möglichkeit eines Wasserzutrittes ist über die Zugänge, d.h. über die Rampe oder den Lüftungsschacht. Die Rampe wird als erstes bereits in der Explorationsphase zur Erschliessung des Testlagers (Felslabor) erstellt. Trotz Abdichtungsinjektionen zutretendes Restwasser wird gefasst und via Drainage zur ersten Pumpanlage, welche voraussichtlich noch im Malm erstellt werden kann, geleitet und zur Oberfläche gepumpt. Die zu handhabende Wassermenge ist dannzumal aus dem Bau des Tunnels bekannt und die Auslegung der Pumpanlage erfolgt mit entsprechender Grosszügigkeit. Eine weitere Pumpanlage wird am tiefsten Punkt des Testlagers (Felslabor) als Reserve eingerichtet.

Beim Bau des Schachtes wird die Pumpanlage zum Hochpumpen des Restwassers im Schachtfuss bzw. Pumpensumpf installiert.

Die Abzweigung Bau, also die Stelle, wo der Bauzugang vom Zugangstunnel abzweigt, wird konstruktiv z.B. mit einer Schwelle so ausgebildet, dass mit der `Malmpumpe` nicht mehr hand-habbares Wasser z.B. bei einem unerwartet grossen Wassereinbruch und/oder Ausfall der `Malmpumpe` zur Pumpanlage im Testlager (Felslabor) fliesst. Ist auch diese überfordert, wird das Wasser nach Durchfliessen des Bautunnels im Pumpensumpf der Schachtanlage gefasst und nach oben gefördert.

Erfolgt ein Wasserzutritt via Schacht, stehen, ebenfalls gestaffelt, zwei Pumpanlagen zur Verfügung, nämlich jene im Pumpensumpf und jene im Testlager (Felslabor).

Bei einem Versagen des mehrfach ausgelegten und redundant mit Energie versorgten Pumpensystems liefert der mit Spritzbeton verkleidete Bautunnel wegen der Neigung des Lagers in Richtung Bautunnel ein grosses Speichervolumen zur Wasseraufnahme. Dadurch wird Zeit zur Einleitung von Gegenmassnahmen gewonnen. Der Einlagerungsbetrieb ist zudem so organisiert, dass durch das laufende Verfüllen und Versiegeln der geneigten und gegen den Bautunnel verschlossenen Lagerstollen jährlich nur 2 Lagerstollen zur Einlagerung erstellt und freigegeben werden. Bei gleichzeitiger Einlagerung in beiden Stollen sind höchstens je 1 BE- oder HAA-Behälter für kurze Zeit ohne Zusatzbarriere. Eine detaillierte Beschreibung des Verschlusskonzepts ist, wie bereits oben erwähnt, in Kap. 8, Seiten 130 ff zu finden.

Sollte das oben beschriebene redundante Pumpensystem bei einem vorübergehenden Zusammenbruch der Infrastruktur unserer Gesellschaft, z.B. bei einem terroristischen Angriff oder einer Seuche versagen und die untertägigen Anlagen geflutet werden, müssten diese zur Wiederaufnahme des Einlagerungsbetriebs entsprechend saniert werden; siehe auch Antwort zu Frage 23.