Technisches Forum Kernkraftwerke
Frage 45: Hebekräne im KKL bezüglich Erdbebensicherheit/Erdbebenertüchtigung
Hebekräne im KKL bezüglich Erdbebensicherheit/Erdbebenertüchtigung
Sachverhalt
Im 2019 hat das ENSI seine Stellungnahme zur Periodischen Sicherheitsüberprüfung (PSÜ) des KKL, welches den Beurteilungszeitraum 2006 bis 2015 umfasst, veröffentlicht. In diesem stellte das ENSI Forderungen zur Erdbebenertüchtigung zum 115-t-/5t-Polarkran sowie dem 130-t-Brennelementlagerkran.
Zum 115-t-/5t-Polarkran:
- Das KKL schreibt: Weiterhin bestehen nur kleine Margen für den Festigkeitsnachweis bei Sicherheitserdbeben für die Tragwerke (Katz- und Krantragwerk).
- Das Ensi schreibt: Weiterhin sind auch kleine Sicherheitsmargen an lokalen Schwachstellen des Tragwerks, vor allem beim Polarkran an der Katze und an der Brücke, vorhanden.
- Das Ensi fordert: 4.6-2 a) Zur Ertüchtigung des Tragwerks des 115-t-/5-t-Polarkrans sind dem ENSI Konzepte für Normalbetrieb und Erdbebenbelastung (Sicherheitserdbeben) bis zum 15. Dezember 2020 einzureichen.
Zum 130-t-Brennelmentlagerkran:
- Das KKL schreibt: Abweichend davon bestehen für das Katztragwerk des 130-t-Brennelementlagerkrans ausreichend hohe Margen bei den Festigkeitsnachweisen für das Sicherheitserdbeben.
- Das Ensi schreibt: Für den 130-t-Brennelementlagerkran besteht nach Ansicht des ENSI grundsätzlich der gleiche Verbesserungsbedarf wie für den Polarkran, da auch hier nur kleine Margen für den Festigkeitsnachweis bei Sicherheitserdbeben für das Krantragwerk bestehen. Ausgenommen ist das Katztragwerk dieses Krans mit ausreichend hohen Margen.
- Das Ensi fordert: 4.6-2 b) Zur Ertüchtigung des Tragwerks des 130-t-Brennelementlagerkrans sind dem ENSI Konzepte für Normalbetrieb und Erdbebenbelastung (Sicherheitserdbeben) bis zum 15. Dezember 2020 einzureichen.
Bezüglich der deterministischen Störfallanalyse urteilt das ENSI zudem, das KKL bewerte nur den Transport-Lagerbehälterabsturz.
- Das ENSI schreibt dazu: Aufgrund der maximal möglichen Absturzhöhe können Schäden an diesem sicher ausgeschlossen werden. Weitere mögliche Abstürze aufgrund eines Versagens verschiedener Hebezeuge oder Sekundärschäden an SSK durch den Absturz schwerer Lasten in den sicherheitsrelevanten Gebäuden werden durch das KKL nicht bewertet.
- Das Ensi fordert: 6.1-2 Das KKL hat bis zum 15. Dezember 2022 den Störfall „Absturz schwerer Lasten“ um weitere Szenarien, welche das Versagen verschiedener Hebezeuge in den sicherheitsrelevanten Gebäuden berücksichtigen, zu ergänzen, entsprechend der zu erwartenden Absturzhäufigkeit zu kategorisieren und die Auswirkungen zu analysieren.
Fragen
- Welcher Art sind die Schwachstellen des Tragwerk 115-t-/5-t-Polarkran bezüglich Katze und Brücke?
- Welcher Art sind die Schwachstellen des Tragwerk 130-t-BRennelementlagerkran bezüglich Katze und Brücke?
- Bei zwei Kränen (115-t-/5t-Polarkran, 130-t-Brennelmentlagerkran) wird eine Schwachstelle des Tragwerkes festgestellt. Welche Gefahren gehen hiervon aus,
- im Normalbetrieb,
- während der Jahresrevision,
- im Falle eines Erdbebens im Betrieb und bei der Jahresrevision? i.a.W. mit welchem potenziellen Schaden ist beim Versagen ebendieser zu rechnen?
- Wie kann diese Gefährdung behoben werden? / Was ist der Inhalt der gestellten Forderung?
- Wurden die in der Stellungnahme zur PSÜ (2019) vom ENSI bis am 15. Dezember 2020 geforderten Konzepte eingereicht? Welche Massnahmen schlägt das KKL vor? Wie sieht der Umsetzungsplan aus? (An ENSI/KKL)
Die nachfolgenden Fragen sind so zeitnahe, wie es inhaltlich sinnvoll möglich ist, zu beantworten.
Thema | Erdbeben | Bereich | Kernkraftwerke |
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Eingegangen am | 29. April 2021 | Fragende Instanz | Energiestiftung |
Status | beantwortet | ||
Beantwortet am | 10. September 2021 | Beantwortet von | Kernkraftwerk Leibstadt |