100 m Opalinuston werden von ENSI als ausreichend angesehen, sowohl für ein Lager für hochradioaktive, als auch ein Lager für schwachradioaktive Abfälle. Grundsätzlich gilt: Je mächtiger der Opalinuston, desto besser. Aber auch andere Eigenschaften des Tongesteins sind für die Langzeitsicherheit des geologischen Tiefenlagers wichtig, darunter der Tongehalt und die Durchlässigkeit bezüglich Wasser und Gas. Die 100 m stellen nicht das absolute Minimum dar. In allen Standortgebieten finden sich oberhalb und unterhalb des Opalinustons ausserdem weitere tonreiche Rahmengesteine, deren Eigenschaften ebenfalls langfristig zur Sicherheit beitragen.
Die Wirkung des Opalinuston als Wirtgestein hängt neben der Mächtigkeit der Opalinustonschicht von diversen anderen Faktoren ab. Darunter fallen seine geringe hydraulische Durchlässigkeit (→ fehlende Wasserbewegungen), seinem hohen Tongehalt (→ Rückhaltung radioaktiver Stoffe) sowie dem sich daraus auch ergebenden hohen Selbstabdichtungsvermögen (→ Abdichtung von Rissen und Störungen). Weiter ist darauf hinzuweisen, dass der Opalinuston in allen Standortgebieten gegen oben und unten von tonreichen Rahmengesteinen umgeben ist. Auch diese Gesteine tragen zur Sicherheit an einem Standort bei und deren Mächtigkeit ist also bei einer umfassenden Sicherheitsanalyse auch zu berücksichtigen.
Aufgrund seiner Ablagerungsgeschichte in einem Meer bildet der Opalinuston in der Nordschweiz vom Jura (Felslabor Mont Terri) bis zum Bodensee eine Schicht mit sehr konstanten Eigenschaften und geringen Abweichungen in den Eigenschaften. Er ist immer als tonreiches Gestein ausgebildet, in dem sich keine grösseren Bänke anderer Gesteine finden. Das gleiche gilt auch für seine Mächtigkeit, die in einem relativ beschränkten Rahmen von 80 bis 130 m schwankt.
Zusätzlich zum Opalinuston kommen jedoch in allen Standortgebieten der Nordschweiz oberhalb und unterhalb weitere tonreiche Gesteine vor, die zusammen mit dem Opalinuston als „einschlusswirksamer Gebirgsbereich“ bezeichnet werden, da auch diese Schichten zur Rückhaltung der radioaktiven Stoffe beitragen. Je nach Standortgebiet variiert die Mächtigkeit des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs zwischen 190 und 300 m.
Die Frage, wie mächtig der Opalinuston tatsächlich sein muss, ist seitens ENSI bereits im Rahmen der Beurteilung des Entsorgungsnachweises der Nagra (Projekt Opalinus) angegangen worden. Damals hatte die Nagra vereinfachend ihre Sicherheitsanalysen nur auf das Wirtgestein beschränkt und den Effekt der tonreichen Rahmengesteine nicht berücksichtigt. Das ENSI hat in eigenen Analysen die Frage gestellt, wie mächtig bei diesen Rahmenbedingungen der Opalinuston sein muss, damit die seitens der Aufsicht geforderten Schutzziele für Mensch und Umwelt noch erfüllt werden. Bei einer Mächtigkeit von 100 m Opalinuston und einer Platzierung des geologischen Tiefenlagers in die Mitte der Tonschicht würde sich eine Migrationslänge durch den Opalinuston von etwa 40 m ergeben. Die Analysen des ENSI hatten damals gezeigt, dass das Schutzziel auch dann noch erreicht würde, wenn die Migrationslänge auf 20 m verkürzt wurde (entsprechend einer Gesamtmächtigkeit des Opalinustons auf ca. 50 m).
In Etappe 1 des Sachplanverfahrens hatte die Nagra als Minimalanforderung an den einschlusswirksamen Gebirgsbereich eine Mächtigkeit von 100 m angesetzt. Mit Blick auf die oben genannten Analyseresultate betreffend Opalinuston und auf die ausserdem vorhandenen und ebenfalls zur Langzeitsicherheit beitragenden Rahmengesteine sieht das ENSI daher diese Minimalanforderung als richtig an. Es betont, dass aber ein nur 90 m mächtiger Opalinuston deswegen nicht alsungeeignet anzusehen ist. Die Aussagen sind sowohl für ein HAA-Lager als auch SMA-Lager zutreffend. Das ENSI geht im Sinne einer angestrebten Einengung in Etappe 2 des Sachplans davon aus, dass die von der Nagra formulierte Mindestanforderung an die Dicke des Opalinustons von 100 m auch in Etappe 2 angewendet wird. Das ENSI macht jedoch bezüglich der von ihm formulierten sicherheitstechnischen Kriterien auch in Etappe 2 keine quantitativen Vorgaben. Diese legt die Nagra fest und das ENSI prüft die Vorgaben.
Der Vollständigkeit halber verweist das ENSI auf die Frage und Antwort 59 des Technischen Forums zum Entsorgungsnachweis.