Beim Kombilager werden die Lagerfelder mit den Lagerkammern des HAA-Lagers und des SMA-Lagers räumlich getrennt im gleichen oder in verschiedenen Wirtgesteinen angeordnet mit der Randbedingung, dass es wegen der gegenseitigen Beeinflussung der beiden Lager zu keinen signifikanten Auswirkungen auf die Langzeitsicherheit kommen darf (insbesondere bzgl. Wärmeentwicklung und Gasbildung). Aus Sicht der Langzeitsicherheit sind es also zwei unabhängige Lager.
Zu der Anzahl der Zugänge (Schacht und/oder Rampe) ist festzuhalten, dass bei einem Kombilager zwar die Zahl der Erschliessungen an der Oberfläche reduziert wird (nur eine Empfangsanlage für beide Lagerteile) und dass deshalb voraussichtlich in Oberflächennähe die Zahl der Rampen/Schächte gegenüber zwei einzelnen Lagern reduziert würde. Da jedoch die Lagerfelder für die beiden Lagerteile räumlich getrennt sind, sind auch deren Zugänge separat und die Anzahl Zugänge durch das Wirtgestein/den einschlusswirksamen Gebirgsbereich wird sich bei einem Kombilager grundsätzlich nicht reduzieren. Konkret heisst dies, dass in den Gesteinsschichten ausserhalb des Wirtgesteins gemeinsam genutzte Schächte und Rampen bestehen, von denen dann pro Lagerteil separate „Abzweiger“ erstellt werden. Im Rahmen von verschiedenen Analysen (Rahmenbewilligungsgesuch Wellenberg (NTB 94-06), Entsorgungsnachweis HAA (NTB 02-05), Unterlagen SGT Etappe 1 (NAB 09-29)) wurde die Bedeutung der Zugangsstollen/Schächte untersucht; die Resultate zeigen, dass diese bei geeigneter Auslegung des Lagers für die Nuklidfreisetzung in die Biosphäre unbedeutend sind.
a) Kombilager-Konzepte
Für die (Teil-)Lager HAA und SMA gelten grundsätzlich die gleichen Überlegungen und Anforderungen wie für den Fall, wo diese Lager an separaten Standorten erstellt werden. Dies betrifft die Anforderungen an die Geologie (Wirtgestein beziehungsweise Einschlusswirksamer Gebirgsbereich und geologische Situation), die Auslegung der technischen Barrieren und die Versiegelung und Verfüllung der untertägigen Bauten. Innerhalb des Wirtgesteins beziehungsweise des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs sind die Lagerbauten gemäss heutigem Konzept baulich völlig getrennt.
b) Sicherheit
Bezüglich Sicherheit können die zwei (Teil-)Lager als unabhängig betrachtet werden, und nur die Nuklidfreisetzung und die resultierenden Dosen der beiden (Teil-)Lager sind gesamthaft zu betrachten. Unter Berücksichtigung des Grundsatzes, dass es wegen der gegenseitigen Beeinflussung der beiden Lager zu keinen signifikanten Auswirkungen auf die Langzeitsicherheit kommen darf, ist die Sicherheit gleich zu beurteilen wie für den Fall, wo die beiden Lager je an einem separaten Standort errichtet werden. Bezüglich Sicherheit ergeben sich bei einer geeigneten Auslegung der Lager keine signifikanten Vor- beziehungsweise Nachteile für ein Kombilager.
c) Technischen Kriterien
Aus technischer Sicht sind für die Beurteilung des Kombilagers vor allem die geometrischen Verhältnisse von Bedeutung. Das Platzangebot (unter Berücksichtigung, dass die (Teil-)Lager bei gewissen Standorten in verschiedenen Wirtgesteinen angeordnet werden können) muss genügend gross sein, dass die (Teil-)Lager so angeordnet werden können, dass die gegenseitige Beeinflussung der beiden Lager keine signifikanten Auswirkungen auf die Langzeitsicherheit hat. Die Nagra ist bezüglich des Kombilagers ergebnisoffen und erwartet diesbezüglich Hinweise aus der Partizipation beziehungsweise den sozioökonomisch – ökologischen Wirkungsstudien.
Weiter werden im Rahmen der provisorischen Sicherheitsanalysen und dem sicherheitstechnischen Vergleich die Sicherheit und Machbarkeit der beiden Lagerteile der Kombilager und insbesondere auch das standortspezifische Platzangebot beziehungsweise die gegenseitige Beeinflussung der Lagerteile beurteilt. Die Resultate werden in die Prioritätensetzung in SGT Etappe 2 einfliessen.