Technisches Forum Sicherheit

Frage 166: Niedrigdosisbereich – Dosisbegriff, Dosiskriterium und Risiko

Die Fragestellenden bitten um die Beantwortung der folgenden Fragen zum Thema ionisierende Strahlung im Niedrigdosisbereich. Sie definieren dazu die Begriffe «Niedrigstrahlung» für die ionisierende Strahlung mit einer Dosis von weniger als 100 mGy oder einer Dosisleistung von weniger als 5 mGy/h und «Niedrigststrahlung» für ionisierende Strahlung mit einer Dosis im Bereich von 0.00001 mSv (nSv – µSv):

  1. Wie sieht das Energiespektrum der natürlichen radiologischen Belastung der Schweizer Bevölkerung aus und inwiefern unterscheidet es sich vom Energiespektrum der durch Spaltprodukte aus den Brennstäben erzeugten Niedrigstrahlung? Trifft es zu, dass eine kleine Dosis hochenergetischer radioaktiver Strahlung gefährlicher sein kann als eine grössere Dosis tieferenergetischer natürlicher Strahlung? Müsste nicht zur Beurteilung der Gefährlichkeit der aus dem Tiefenlager stammenden Niedrigstrahlung eine zusätzliche Messgrösse in Ergänzung der jährlichen Dosisleistung herbeigezogen werden, welche die Energieverteilung berücksichtigt? Falls ja, wie könnte eine solche Messgrösse für die tatsächliche Beurteilung der Gefährlichkeit aussehen?
  2. Wie kam der Grenzwert von 0.1 mSv/Jahr zustande, unterhalb welchem Strahlung vernachlässigt werden kann? Was sind die wissenschaftlichen Faktoren, die dazu geführt haben, dass dieser Grenzwert nicht z.B. 0.01 mSv/Jahr oder noch weniger beträgt, aber auch nicht 1 mSv/Jahr oder mehr? Ist es vorstellbar, dass künftige Generationen aufgrund künftiger Überlegungen zum Schluss kommen, dass dieser Grenzwert viel kleiner sein muss? Was würde passieren, wenn der künftige Grenzwert in einem Umkreis von z.B. 2 km über dem Tiefenlager nichteingehalten werden könnte?
  3. Alle Energieformen haben ihre spezifischen Risiken. Die typischen Risiken nuklearer Energienutzung sind die Schäden durch ionisierende Strahlung – sowohl im „Normalbetrieb“ wie auch bei Stör- und Unfällen. Welche quantitativen Risiken hinsichtlich Leib und Leben (u.a. Anzahl Todesfälle oder schwere Krankheiten, ferner Folgen gestörter Fortpflanzung) infolge ionisierender Strahlung werden gesellschaftlich respektive aus Sicht des Strahlenschutzes als akzeptabel angesehen?
Thema Bereich |
Eingegangen am 3. Oktober 2022 Fragende Instanz FG Si ZNO
Status Zur Kommentierung
Beantwortet am 21. Dezember 2023 Beantwortet von

Beantwortet von ENSI

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