Der Sachplan Geologische Tiefenlager legt für das Standortauswahlverfahren einen schrittweisen Einengungsprozess fest, welcher basierend auf dem aktuellen Stand der geologischen Kenntnisse in drei Etappen zu Standorten für SMA- und HAA-Lager führt. Etappe 1 führt zu Vorschlägen potentiell geeigneter geologischer Standortgebiete, innerhalb welcher in den darauf folgenden nächsten Etappen 2 und 3 geeignete Standorte weiter evaluiert und schliesslich ein Standort pro Lagertyp festgelegt werden. Mit dieser schrittweisen Einengung ist eine stufenweise Vertiefung der Sicherheitsbetrachtungen von der Etappe 1 bis Etappe 3 verbunden. Wo nötig, sind in Etappe 2 und Etappe 3 die geologischen Kenntnisse schrittweise zu ergänzen.
Die generische Sicherheitsbetrachtung in Etappe 1 hat zum Ziel, ausgehend von einem definierten Abfallinventar die quantitativen Anforderungen und Vorgaben an die geologische Barriere herzuleiten und die standortrelevanten Kriterien soweit möglich zu quantifizieren. Sie gilt nicht als Sicherheitsnachweis für geologische Tiefenlager. Die Analyse stützt sich beim Abfallinventar und den technischen Barrieren soweit möglich auf spezifische Daten oder, falls solche nicht vorliegen oder nicht einfach zu erheben sind, auf generische (allgemeine, typische) Materialkennwerte. Für die geologischen Barrieren werden generische Eigenschaften verwendet, die durch die vorhandenen Kenntnisse und Erfahrungen belegbar sind.
Der Konzeptteil des Sachplans geologische Tiefenlager schreibt vor, dass die Entsorgungspflichtigen für die in Etappe 2 geforderten provisorischen Sicherheitsanalysen die Notwendigkeit ergänzender Untersuchungen vor Beginn der Etappe 2 mit dem ENSI abklären müssen. Die Kenntnisse über die Standorte müssen die Durchführung einer solchen Sicherheitsanalyse erlauben; gegebenenfalls sind sie durch Untersuchungen zu ergänzen. Die verwendeten geologischen Daten müssen die aktuelle Situation am Standort für die provisorische Sicherheitsanalyse adäquat wiedergeben und die vorhandenen relevanten Ungewissheiten berücksichtigen. Um die Frage allenfalls zusätzlicher Untersuchungen transparent zu klären, werden die Entsorgungspflichtigen nach Abschluss der behördlichen Prüfungen in Etappe 1 einen Bericht erstellen, in dem für jede Standortgebiet anhand des Wissenstands dargelegt wird, ob und welche ergänzenden Untersuchungen für die Sicherheitsanalysen in Etappe 2 nötig sind. Das ENSI prüft diesen Bericht und hält in seiner Stellungnahme zuhanden der Entsorgungspflichtigen fest, ob und welche Untersuchungen durchzuführen sind.
In Etappe 3 gilt es, die verbliebenen Standorte vertieft zu untersuchen und die standortspezifischen geologischen Kenntnisse falls nötig mittels erdwissenschaftlichen Untersuchungen (Seismik, Bohrungen) auf einen Stand zu bringen, der im Hinblick auf die Vorbereitung der Rahmenbewilligung einen vertieften Vergleich aus sicherheitstechnischer Sicht ermöglicht.