Technisches Forum Sicherheit

Frage 12: Notwendigkeit weitergehender Untersuchungen

Kann die sicherheitstechnische Bewertung der vorgeschlagenen Standortregionen im weiteren Einengungsprozess, beziehungsweise die von der NAGRA schon jetzt vorgenommene Priorisierung hinsichtlich der Eignung der Standorte auf die vorhandene geologische Datenlage gestützt werden oder sind hier noch weitere vertiefende Untersuchungen nötig, wie etwa das Auffahren eines Untersuchungsbergwerkes nötig?

Thema Bereich
Eingegangen am 18. Juni 2009 Fragende Instanz LK Waldshut
Status beantwortet
Beantwortet am 26. März 2010 Beantwortet von ,

Beantwortet von ENSI

Der Sachplan Geologische Tiefenlager legt für das Standortauswahlverfahren einen schrittweisen Einengungsprozess fest, welcher basierend auf dem aktuellen Stand der geologischen Kenntnisse in drei Etappen zu Standorten für SMA- und HAA-Lager führt. Etappe 1 führt zu Vorschlägen potentiell geeigneter geologischer Standortgebiete, innerhalb welcher in den darauf folgenden nächsten Etappen 2 und 3 geeignete Standorte weiter evaluiert und schliesslich ein Standort pro Lagertyp festgelegt werden. Mit dieser schrittweisen Einengung ist eine stufenweise Vertiefung der Sicherheitsbetrachtungen von der Etappe 1 bis Etappe 3 verbunden. Wo nötig, sind in Etappe 2 und Etappe 3 die geologischen Kenntnisse schrittweise zu ergänzen.

Die generische Sicherheitsbetrachtung in Etappe 1 hat zum Ziel, ausgehend von einem definierten Abfallinventar die quantitativen Anforderungen und Vorgaben an die geologische Barriere herzuleiten und die standortrelevanten Kriterien soweit möglich zu quantifizieren. Sie gilt nicht als Sicherheitsnachweis für geologische Tiefenlager. Die Analyse stützt sich beim Abfallinventar und den technischen Barrieren soweit möglich auf spezifische Daten oder, falls solche nicht vorliegen oder nicht einfach zu erheben sind, auf generische (allgemeine, typische) Materialkennwerte. Für die geologischen Barrieren werden generische Eigenschaften verwendet, die durch die vorhandenen Kenntnisse und Erfahrungen belegbar sind.

Der Kon­zept­teil des Sachplans geologische Tiefenlager schreibt vor, dass die Entsorgungspflichtigen für die in Etappe 2 geforderten provisorischen Sicherheitsanalysen die Notwendigkeit ergänzender Untersuchungen vor Beginn der Etappe 2 mit dem ENSI abklären müssen. Die Kenntnisse über die Standorte müssen die Durchführung einer solchen Sicherheitsanalyse erlauben; gegebenenfalls sind sie durch Untersuchungen zu ergänzen. Die verwendeten geologischen Daten müssen die aktuelle Situation am Standort für die provisorische Sicherheitsanalyse adäquat wiedergeben und die vorhandenen relevanten Ungewissheiten berücksichtigen. Um die Frage allenfalls zusätzlicher Untersuchungen transparent zu klären, werden die Entsorgungspflichtigen nach Abschluss der behördlichen Prüfungen in Etappe 1 einen Bericht erstellen, in dem für jede Standortgebiet anhand des Wissenstands dargelegt wird, ob und welche ergänzenden Untersuchungen für die Sicherheitsanalysen in Etappe 2 nötig sind. Das ENSI prüft diesen Bericht und hält in seiner Stellungnahme zuhanden der Entsorgungspflichtigen fest, ob und welche Untersuchungen durchzuführen sind.

In Etappe 3 gilt es, die verbliebenen Standorte vertieft zu untersuchen und die standortspezifischen geologischen Kenntnisse falls nötig mittels erdwissenschaftlichen Untersuchungen (Seismik, Bohrungen) auf einen Stand zu bringen, der im Hinblick auf die Vorbereitung der Rahmenbewilligung einen vertieften Vergleich aus sicherheitstechnischer Sicht ermöglicht.

Beantwortet von KNS

Das Auffahren eines Untergrundbergwerkes ist zum Zweck der Priorisierung der Standorte nicht notwendig. Bei allen Standortgebieten ist der Wissenstand geringer als beim Standortgebiet Zürich Nordost1. Dies liegt daran, dass diese Standortgebiete einerseits weniger untersucht und andererseits geologisch komplexer sind. Gemäss Sachplan ist in Etappe 2 in jedem der jetzt vorgeschlagenen Standortgebiete mindestens ein Standort auszuwählen und zu jedem dieser Standorte eine provisorische Sicherheitsanalyse zu erstellen. Die Sicherheitsanalysen zu den verschiedenen Standorten müssen hinsichtlich Konservativität und Robustheit vergleichbar sein. Die Frage, ob dies mit dem unterschiedlichen Wissenstand zu den Standortgebieten möglich ist, ist noch nicht beantwortet. Die KNS geht davon aus, dass für vergleichbare provisorische Sicherheitsanalysen zusätzliche erdwissenschaftliche Untersuchungen (z.B. 3D-Seismik, Tiefbohrungen, Datierungen) erforderlich sind.


1 Auf Wunsch der Standortregion wurde das Standortgebiet Zürcher Weinland in Zürich Nordost umbenannt.