Technisches Forum Entsorgungsnachweis
Frage 51: Phasengerechtheit künftiger Projektierungsschritte
Der vorliegende Entsorgungsnachweis ist ein erster von mehreren Schritten hin zu Erstellung, Betrieb und Verschluss eines Tiefenlagers für radioaktive Abfälle. Für nicht direkt an der Erstellung des Entsorgungsnachweises Beteiligte ist es zur Zeit nicht klar, welche Bearbeitungstiefe, bzw. welcher Kenntnisstand für die einzelnen Planungsschritte erforderlich ist.
Bei üblichen Grossbauwerken (Eisenbahnstrecken, Autobahnen, etc.) sind die Anforderung an die einzelnen Projektierungsschritte relativ klar bekannt. Dem Entsorgungsnachweis für ein geologisches Tiefenlager käme innerhalb eines üblichen Projektierungsablaufs der Rang einer „Machbarkeitsstudie“ zu. Seine aktuelle Bearbeitungstiefe scheint jedoch – die bautechnische Machbarkeit ausgenommen – weit über das für eine Machbarkeitstudie übliche Mass hinaus zu gehen. Es fällt deshalb schwer, konkrete Anforderungen für die „Phasengerechtheit“ nachfolgender Projektierungsstufen abzusehen.
Im OECD-NEA-Bericht wird zu diversen Gesichtpunkten bemerkt, der aktuelle Kenntnisstand sei für die jetzige Phase ausreichend, ohne dass angegeben wird, aufgrund welcher Vorgaben oder Einschätzungen diese Beurteilung beruht. Dies erweckt den Eindruck, dass solche Beurteilungen auf der subjektiven Einschätzung der Experten beruhen. Wie soll die Phasengerechtheit für künftige Projektierungsschritte nachvollziehbar beurteilt werden und wer erstellt dazu die Vorgaben?
Thema | Entsorgungsnachweis | Bereich | Geologische Tiefenlager |
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Eingegangen am | 23. Dezember 2005 | Fragende Instanz | Vertreter des Kantons Schaffhausen |
Status | beantwortet | ||
Beantwortet am | 23. Dezember 2005 | Beantwortet von | ENSI |