Technisches Forum Sicherheit

Frage 80: Rückholung von radioaktiven Abfällen nach Verschluss

Worauf muss geachtet werden, damit eine Rückholung während der Betriebsphase, vor allem aber nach Verschluss möglich bleibt?

Thema Bereich
Eingegangen am 11. Juni 2012 Fragende Instanz SES
Status beantwortet
Beantwortet am 17. Juni 2014 Beantwortet von

Beantwortet von ENSI

Die Anforderungen an die Rückholbarkeit vor dem Verschluss verlangen das Aufzeigen, dass rückgeholt werden kann, bevor eingelagert wird. Die Massnahmen für die gesetzlich geforderte „Rückholung ohne grossen Aufwand“ dürfen die Langzeitsicherheit des Lagers nicht beeinträchtigen. Eine Rückholung unter höherem Aufwand ist auch nach Verschluss möglich, die Massnahmen dazu umfassen die gesetzlich geforderte Markierung des Lagers, die Dokumentierung und Archivierung aller sicherheitsrelevanten Information zum Lager.

Die Frage der Notwendigkeit einer Rückholbarkeit über den Verschluss des Lagers hinaus wurde seitens BFE und ENSI bereits zur Frage 65 beantwortet. Eine solche Rückholung ist im schweizerischen Entsorgungskonzept nicht vorgesehen. Über den Verschluss hinaus werden aber Anforderungen zur Markierung des Lagers sowie zur Dokumentierung und Archivierung des Lagers formuliert, so dass auch über den Zeitpunkt des Verschlusses hinaus eine Rückholbarkeit grundsätzlich möglich ist.

Bis zum Verschluss des Lagers werden durch Messungen im Pilotlager und Experimente in den Testbereichen Daten erhoben, die Aussagen darüber sammeln, ob sich das Lager erwartungsgemäss verhält. Vorgängig zu der ersten Einlagerung radioaktiver Abfälle wird gesetzlich verlangt, dass die sicherheitsrelevanten Techniken zur Rückholung zu erproben und deren Funktionstüchtigkeit nachzuweisen ist, darunter auch das Entfernen des Verfüllmaterials zwecks allfälliger Rückholung von Abfallgebinden sowie die Technik zur Rückholung von Abfallgebinden (Art. 65  KEV). Dazu müssen gemäss Richtlinie ENSI-G03 insbesondere die Abfallgebinde so ausgelegt werden, dass sie mindestens bis zum Ende der Beobachtungsphase ohne grossen Aufwand rückgeholt werden können. Die Massnahmen zur Rückholbarkeit dürfen die Langzeitsicherheit eines Lagers nicht beeinträchtigen.

Eine ausführliche Auflistung der Vor- und Nachteile der Rückholbarkeit findet sich in einem Diskussionspapier der deutschen Entsorgungskommission. Dieses Dokument wurde an der 16. TFS-Sitzung am 7. März 2013 von M. Sailer vorgestellt und kann unter www. Entsorgungskommission.de) eingesehen werden (eine Zusammenfassung findet sich in ENSI 33/238).