Technisches Forum Entsorgungsnachweis

Frage 72: Schadstoffe im Grundwasser durch natürliche bzw. nicht beabsichtigte Vorgänge

Hydrogeologie (III):

Bezüglich der bei der Untersuchung unterstellten Nutzungen des Grundwassers werden keine Nutzungen unterstellt, die zu einer Anreicherung von Schadstoffen durch natürliche und nicht beabsichtigte Vorgänge führen können. Wie bewertet die HSK dieses Fehlen eines vorsorglichen Ansatzes?

Thema , Bereich
Eingegangen am 23. Dezember 2005 Fragende Instanz Klar! Schweiz
Status beantwortet
Beantwortet am 23. Dezember 2005 Beantwortet von

Beantwortet von ENSI

Die Biosphäre stellt den Lebensraum des Menschen dar, die Umwelt, aus der er sein Trinkwasser und seine Nahrung bezieht. Während die geomorphologischen und klimatischen Bedingungen durch die Betrachtung unterschiedlicher Szenarien untersucht werden können, lassen sich die zukünftigen menschlichen Lebensweisen kaum vorhersagen. Unsicherheiten hinsichtlich der Wirkung der in die Biosphäre abgegebenen Nuklide sind daher unvermeidlich. Die Richtlinie HSK-R-21 legt fest, dass für die Ermittlung der Strahlenexposition eine Bevölkerung mit aus heutiger Sicht realistischen Lebensgewohnheiten anzunehmen ist.

Die Nagra hat deshalb mögliche Erhöhungen der Strahlenexposition („Anreicherung von Schadstoffen“) mit unterschiedlichen Annahmen zum vorherrschenden Klima und der entsprechenden Nutzung der Böden, zur Geomorphologie und zu menschlichen Eingriffen (Entnahme des Trinkwassers aus einer Tiefenbohrung in den Malmaquifer) in ihren Berechnungen abgeschätzt.

In den Rechnungen wird die Akkumulation von Radionukliden im Boden, in den Pflanzen und in den Tieren und Menschen berücksichtigt. Die Resultate dieser Betrachtungen sind in NTB 02-05, Figur 7.9-1 und Tabelle 7.10-1 zusammengefasst. In keinem der betrachteten Fälle wird das behördliche Schutzziel von 0.1 mSv/a überschritten. Die maximalen Dosen betragen weniger als ein Hundertstel des behördlichen Schutzziels und treten dabei erst im Zeitraum zwischen einigen Zehntausend bis einer Million von Jahren nach Lagerverschluss auf.

Die HSK hat in Kapitel 4.9 ihres Gutachtens zum Entsorgungsnachweis die Biosphärenmodellierung der Nagra beurteilt, die zum Schluss kommt, dass aufgrund der Auslegung des Tiefenlagers und insbesondere der Rückhaltefähigkeit der technischen und natürlichen Barrieren vornehmlich nur gut lösliche, schwach sorbierende Nuklide wie 129I, 79Se, 36Cl und 14C die Biosphäre erreichen und für die Strahlenexposition verantwortlich sind. Die HSK hält aus diesen Gründen die Abschätzungen der Nagra zu den geomorphologischen und klimatischen Einflüsse auf die Strahlenexposition im Rahmen des Entsorgungsnachweises für ausreichend.