Die HSK überprüft den Entsorgungsnachweis mit eigenem Personal und mit Hilfe externer Experten. Bei der Wahl externer Experten achtet die HSK auf die Unabhängigkeit dieser Experten von der Nagra. Es wird in der Wahl und Beauftragung der Experten auf Kontinuität geachtet, um die Gefahr des Interessenkonflikts zu verkleinern.
Die erforderliche Bearbeitungstiefe bei unterschiedlichen Schritten in der Abwicklung eines Tiefenlagerprojekts ist Gegenstand der Frage 51. Die nötige Detailtiefe der behördlichen Überprüfung hängt entsprechend auch von der Fragestellung und Abwicklungsstufe des Projekts ab. Beim Entsorgungsnachweis geht es um die Beantwortung der Grundsatzfrage: Lässt sich eine langfristig sichere Tiefenlagerung der betreffenden radioaktiven Abfälle in der Schweiz realisieren? Um die Frage beantworten zu können, wird ein Tiefenlagerprojekt beschrieben, das mit mehr oder weniger Detailanpassungen realisiert werden könnte. Dabei sind viele Detailfestlegungen für die Beantwortung der gestellten Frage nicht entscheidend. Bei einem später in Angriff genommenen Projekt zur Errichtung eines entsprechenden Tiefenlagers könnten solche Details auch anders aussehen. Hier hat deshalb eine sehr eingehende Prüfung wenig Sinn. Andere Projektfestlegungen sind für den Nachweis der Sicherheit und Machbarkeit von grundlegender Bedeutung. Sie werden entsprechend detaillierter geprüft. Ein Entscheidungskriterium für die Detailtiefe der Überprüfung ist somit die Frage, wie sehr die Machbarkeit der langfristig sicheren Tiefenlagerung tangiert ist. Ein weiteres Kriterium ist die Komplexität und Neuartigkeit des betrachteten Details. Der Prüfexperte muss ein nach Stand von Wissenschaft und Technik begründetes Urteil über die Detailfestlegung fällen können.
a) Wie verläuft diese Überprüfung generell und im Detail?
Generell: Siehe oben. Im Detail: Die HSK prüft die vorgelegten Unterlagen. Sie stellt fest, zu welchen Fragen sie externe Experten beiziehen will. Sowohl die HSK wie die externen Experten prüfen die Unterlagen in Bezug auf die Nachvollziehbarkeit der Argumentation, Vollständigkeit der Szenarien, die Ungewissheiten abdecken sollen, sowie auf die fachtechnische Richtigkeit der Annahmen über Vorgänge und Gegebenheiten (z.B. Materialeigenschaften und geologische Gegebenheiten). Die HSK unterzieht die eigene Arbeit und die Arbeit ihrer externen Experten einer internen Prüfung.
b) Werden insbesondere die Berechnungen zur Langzeitsicherheit und der bautechnische Nachweis durch unabhängige Berechnungen abgesichert?
Die wichtigsten Aspekte der Sicherheitsanalyse und des bautechnischen Nachweises werden durch die HSK oder ihre externen Experten durch eigene Berechnungen mit unabhängigen Rechenprogrammen geprüft.
c) Wer wird bei der Überprüfung mit welcher Detailtiefe und welchem Aufwand herangezogen?
Siehe Einleitung. Die mit der Aufsicht über die Tiefenlagerung beauftragten Mitarbeiter der HSK stehen mit einem Grossteil ihrer Arbeitszeit zur Verfügung. Obwohl auch bei den externen Experten auf Kosteneffizienz und Zielgerichtetheit geachtet wird, waren Zeit und Kosten kaum je ein limitierender Faktor.
d) Sind die Detailberichte der Überprüfungen öffentlich zugänglich?
Die Expertenberichte und die Aktennotizen der HSK über Detailprüfungen im Rahmen der Begutachtung des Entsorgungsnachweises sind öffentlich und auf Anfrage bei der HSK erhältlich.