Die schweizerische Elektrizitätswirtschaft präsentierte 1978 in einer umfassenden Studie ihr Konzept für die Realisierung der nuklearen Entsorgung in der Schweiz, namentlich die bau- und sicherheitstechnischen sowie die rechtlichen Aspekte. Im Bericht werden verschiedene Konzepte der geologischen Lagerung dargelegt und die in Frage kommenden Wirtgesteine Steinsalz, Anhydrit, Kristallin, Mergel und Tonsteine diskutiert. Anschliessend erarbeitete die Nagra detaillierte Projektstudien mit Konzepten für Lageranlagen sowohl in tiefliegendem Opalinuston als auch im kristallinen Grundgebirge sowie einen Entwurf für ein regionales Feldprogramm.
Für das Projekt Gewähr 1985 wählte die Nagra ein Lagerkonzept auf der Basis der bergmännischen Erschliessung. Bezüglich der Eignung der Wirtgesteine legte sich die Nagra nicht fest, ordnete jedoch – unter anderem in Anlehnung an die damals bereits laufenden skandinavischen Programme – für das Projekt Gewähr 1985 dem kristallinen Grundgebirge erste Priorität zu. Die grundsätzlich ebenfalls in Frage kommenden Tongesteins- und Anhydritformationen im sedimentären Deckgebirge wurden zu diesem Zeitpunkt als Reserveoptionen betrachtet.
Nach Vorliegen der Beurteilung von Projekt Gewähr 1985 durch die zuständigen Behörden verlangte der Bundesrat, dass die Arbeiten auf Sedimentgesteine ausgedehnt werden. Im Sinne einer Parallelstrategie führte die Nagra, neben den weiter laufenden Untersuchungen im Kristallin, auch Abklärungen über die mögliche Eignung von Sedimentgesteinen durch.
Im Rahmen der Sedimentuntersuchungen ging es um die Wahl eines Gebiets für auf Sedimentgesteine ausgerichtete erdwissenschaftliche Untersuchungen. Dieses Auswahlverfahren begann 1987 im Vorfeld des Bundesratsentscheides zum Projekt Gewähr 1985 und endete 1994 mit der Wahl des Opalinustons im Zürcher Weinland.
Im Kristallin-Programm dokumentierte die Nagra ihre umfassenden Arbeiten 1994 in einer Gesamtberichterstattung „Kristallin l“ zuhanden der Aufsichtsbehörden. Als Gebiet für weitergehende Untersuchungen wurde nach verschiedenen Aussprachen zwischen der Nagra und den Behörden das Mettauertal im Kanton Aargau ausgewählt. Dem vereinbarten Vorgehen entsprechend wurden in diesem Gebiet seismische Messungen durchgeführt. Weil die Aussagekraft der Seismik entmutigend war, hat die Nagra im Konsens mit den Behörden die Untersuchungen im Kristallin in der Folge eingestellt.
Der deutsche Arbeitskreis Auswahlverfahren Endlagerstandorte (AkEnd) hat das Gesamtverfahren ab den 70er Jahren, welches letztlich zum Zürcher Weinland führte, überprüft und die Ergebnisse der Überprüfung in seiner Stellungnahme von April 2002 dokumentiert. Im Vorfeld hat die HSK zuhanden des AkEnd einen Überblick über das Verfahren, das im Rahmen der Sedimentarbeiten ab dem Entscheid des Bundesrates zum Projekt Gewähr 1985 durchgeführt wurde, mit einer ausführlichen Referenzliste erstellt (HSK 23/62 von April 2001).
Der AkEnd gelangte zu folgendem zusammenfassenden Urteil:
„Insgesamt gesehen erfüllt das Schweizer Auswahlverfahren die Anforderungen, die international an ein solches Verfahren gestellt werden. Die unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit getroffene Auswahl des Zürcher Weinlandes als bevorzugte Option für ein HAA/LMA-Tiefenlager in der Schweiz ist als gerechtfertigt anzusehen. Der Vorwurf, die Grenznähe des Zürcher Weinlandes wäre Antrieb für die Auswahl gewesen, ist zurückzuweisen.“
Anhand der ihm zugestellten Unterlagen konnte der AkEnd das Verfahren und die getroffenen Entscheide nachvollziehen. Er hat aber auch auf Verbesserungsmöglichkeiten hingewiesen (Auszug aus der AkEnd-Stellungnahme von April 2002):
„Das Vorgehen in den nachfolgenden Verfahrensphasen des Sedimentprogramms ist in wesentlichen Teilen gut nachvollziehbar und begründet. Dasselbe gilt für die im Zuge des Verfahrens getroffenen Entscheide. Im Rückblick stellt sich der Ablauf des Auswahlverfahrens insgesamt als iterativer Prozess dar, bei dem die Nagra mit Planung und Untersuchung den Verfahrensgang vorgegeben hat. Die zuständigen schweizerischen Behörden, insbesondere die HSK bzw. der Bundesrat, haben – gestützt auf Aussagen der sie beratenden Institutionen – durch kritische Begleitung der Untersuchungen und Interpretation der erzielten Ergebnisse modifizierend in den Ablauf eingegriffen. Dieser Prozess ist zwar in Protokollen und anderen internen Papieren dokumentiert und konnte vom AkEnd nachvollzogen werden. Für nicht am Verfahren Beteiligte ist er jedoch schwierig nachzuvollziehen, da die Existenz der Unterlagen wahrscheinlich nicht allgemein bekannt war. Entsprechendes gilt für die Gründe einiger Verfahrensentscheidungen und die Umsetzung von Anregungen der beratenden Fachinstitutionen durch die Nagra.“
Der AkEnd empfiehlt sodann eine an die allgemeine Öffentlichkeit gerichtete zusammenfassende Darstellung des Verfahrensablaufes mit den Begründungen für die getroffenen Entscheidungen. Dabei sollte auf den Stellenwert von Reserveoptionen im weiteren Entscheidungsprozess eingegangen werden. Dieser Empfehlung entsprechend hat das BFE die HSK mit der Erstellung eines solchen Kurzberichts beauftragt; der Kurzbericht soll Ende 2004 vorliegen.
Parallel dazu erarbeitet auch die Nagra einen weiteren technischen Bericht: Dieser soll den bewertenden Vergleich der bisher in Betracht gezogenen Optionen hinsichtlich der geologischen Tiefenlagerung der hochaktiven Abfälle dokumentieren. Eine erste Einsicht in diesen Vergleich wurde an der Sitzung des technischen Forums vom 21. April 2004 gegeben.