Technisches Forum Sicherheit
Frage 24: Verantwortlichkeit für Kernmaterialien
„In der Schweiz sind die Verursacher radioaktiver Abfälle dazu verpflichtet, die technisch-wissenschaftlichen Voraussetzungen für eine sichere Entsorgung zu erarbeiten, die nötigen Lager zu bauen und auch die Kosten dafür zu übernehmen.“
-
Inwieweit müssen die, laut Recherchen der „Sonntagzeitung“ nach der Umarbeitung im Ausland verbleibenden, grossen radioaktiven Abfallmengen aus Schweizer Atomanlagen (bis zu 80% des verschickten Material) mengenmässig und zusammensetzungsmässig im Abfallinventar der NAGRA berücksichtigt werden?
-
Inwieweit ist von Schweizer Seite sichergestellt, dass das im Ausland verbleibende und dort weiter eingesetzte Kernmaterial nicht in falsche Hände gerät und z.B. zur Waffenherstellung verwendet werden kann?
Thema | Radioaktive Abfälle | Bereich | Radioaktive Abfälle |
---|---|---|---|
Eingegangen am | 12. August 2009 | Fragende Instanz | Klar! Deutschland |
Status | beantwortet | ||
Beantwortet am | 26. März 2010 | Beantwortet von | BFE |