a) Warum kann das Volk über die Energiegewinnung mit Kernkraft abstimmen, über den Entsorgungsstandort aber nicht?
Bei atomrechtlichen Bewilligungen brauchte es bisher kantonale und kommunale Bewilligungen. Nach neuem KEG ist in Zukunft nur eine vom Bund erteilte Bewilligung für Kernanlagen nötig. Dies v.a. aus dem Grund, dass das Parlament die Entsorgung als nationale Aufgabe betrachtet hat und die Lösung des Problems nicht durch kantonale oder kommunale Abstimmungen verhindert werden sollte. Mit Hilfe eines fakultativen Referendums ist die direktdemokratische Mitbestimmung auf Bundesebene aber gewährleistet.
Dem Mitspracherecht wird grosses Gewicht beigemessen. Bevor der Bundesrat 2006 über den Entsorgungsnachweis entscheidet, können Behörden und Bevölkerung in einem öffentlichen Auflageverfahren Stellung nehmen. In den weiteren Verfahrensschritten ist die Mitsprache ebenfalls gewährleistet.
b) Viele der bisher geplanten Endlager sind am Widerstand der Bevölkerung gescheitert. Ein wichtiger Grund war die fehlende Akzeptanz der Bevölkerung. Würden Sie auch ein Endlager gegen den Willen der betroffenen Bevölkerung durchsetzen?
Der Bundesrat hat immer wieder betont, dass er kein geologisches Tiefenlager gegen den Willen der Bevölkerungsmehrheit realisieren lassen werde. Die Nidwaldner Bevölkerung hat 1995 ein Paket bestehend aus Sondierstollen und geologisches Tiefenlager am Wellenberg abgelehnt. Ein weiteres Gesuch diesmal nur für einen Sondierstollen des gleichen Projekts wurde 2002 ebenfalls von der Bevölkerung abgelehnt.
c) Wie ist die qualifizierte Mitbestimmung zu verstehen?
Vor dem Entscheid des Bundesrats zum Entsorgungsnachweis werden die Gesuchsunterlagen und alle relevanten Gutachten und Stellungnahmen öffentlich aufgelegt. Alle Interessierte können dazu Stellung nehmen. Erst dann entscheidet der Bundesrat. Im weiteren Verfahren einer Realisierung eines Lagers haben alle Betroffenen Mitsprache-, Anhörungs- und Einspracherechte.
d) Welche Mitwirkungsmöglichkeit hat die deutsche Bevölkerung?
e) Wie werden deutsche Bürger an dem Auswahlverfahren beteiligt?
Die deutschen und schweizerischen Behörden und die Bevölkerung werden bereits vor dem Entsorgungsnachweis-Entscheid miteinbezogen. In den späteren atomrechtlichen Bewilligungsverfahren sind nach schweizerischem Verfahrensrecht den deutschen Gemeinden und den in Deutschland lebenden Personen dieselben Rechte wie den schweizerischen eingeräumt. Die Teilnahme am Verfahren setzt für sie Betroffenheit (genügende Nähe) voraus.
f) Wird eine deutsche Expertengruppe unter Federführung des deutschen Bundesministeriums für Umwelt an der Suche nach einem Endlager und an dem Bewilligungsverfahren beteiligt?
Als souveräner Staat hat die Schweiz wie andere Staaten die Aufgabe, ihre nationalen Probleme selbständig zu lösen. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit beauftragte eine Expertengruppe, den deutschen Arbeitskreis Auswahlverfahren Endlagerstandorte, AKEnd, mit der Prüfung des Auswahlverfahrens Opalinuston im Zürcher Weinland. Die Experten haben dabei festgestellt, dass das Auswahlverfahren insgesamt gesehen internationalen Anforderungen entspricht. Es ist im Weiteren Deutschland überlassen, eine deutsche Expertengruppe zur Endlagersuche in der Schweiz einzurichten.