Ausführungen zum Sachplan und zur Rahmenbewilligung
Die Standortwahl erfolgt gemäss Konzeptteil SGT in drei Etappen und wird mit einem Bundesrats- und Parlamentsentscheid (mit fakultativem Referendum) zum Rahmenbewilligungsgesuch abgeschlossen. Zum heutigen Zeitpunkt wird davon ausgegangen, dass die laufende Etappe 1 vermutlich 2011 abgeschlossen wird und die Etappe 2 bis ca. 2015/16 dauert. Der Bundesrats- und Parlamentsentscheid zur Rahmenbewilligung am Ende der Etappe 3 wird ab dem Jahr 2020 erwartet.
Mit der Rahmenbewilligung werden gemäss Kernenergiegesetz (KEG Art. 14) neben den Abfallkategorien insbesondere der Standort und die Grundzüge des Projektes festgelegt. Zu diesen Grundzügen gehören die ungefähre Grösse und Lage der wichtigsten Bauten sowie die Kapazität des Lagers. Es werden also auch mit Abschluss des Sachplan- resp. Rahmenbewilligungsverfahrens noch keine detaillierten Baupläne vorliegen. Diese werden später im Hinblick auf die nukleare Baubewilligung konkretisiert. Vorteil dieser schrittweisen Realisierung ist, dass technische Entwicklungen bis zur Bauerstellung ins Lagerkonzept einbezogen werden können.
Zu Beginn der Etappe 2 des Sachplanverfahrens werden die von der Nagra ausgearbeiteten Vorschläge für mögliche Standortareale für die Oberflächenanlage und deren Erschliessung durch das BFE bekannt gegeben. Diese sind keine Vorentscheidungen sondern eine Diskussionsgrundlage für die regionale Partizipation. Jede Regionalkonferenz kann zusätzliche Standortvorschläge einbringen und der Nagra zur Prüfung der Machbarkeit einreichen.
Die Platzierung des Lagerbereichs im Untergrund wird gestützt auf zusätzliche geologische Untersuchungen für die im Sachplan verbliebenen Standortgebiete in Etappe 3 sowie abschliessend aufgrund der Untersuchungsresultate der Forschungsarbeiten im vor Ort zu erstellenden Felslabor festgelegt (etwa 10 bis 20 Jahre nach Erteilung Rahmenbewilligung). Dementsprechend kann auch die definitive Anordnung aller benötigten Schachtköpfe erst zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt werden.
Die detaillierte Anordnung und baureife Ausgestaltung der Oberflächeninfrastruktur erfolgt gemäss den Angaben der Nagra im Entsorgungsprogramm1 mit der Vorbereitung der Unterlagen für das nukleare Baubewilligungsverfahren frühestens 2026 (SMA) resp. 2040 (HAA). Die Erteilung der nuklearen Baubewilligung durch das UVEK erfolgt frühestens 2030 resp. 2044.
Zusammenfassende Beantwortung
Im Rahmen des Sachplanverfahrens werden gemäss Kernenergiegesetz die Grundzüge der Oberflächeninfrastruktur (Lage des Standortareals, Grösse und Lage der wichtigsten Bauten) für die Rahmenbewilligung erarbeitet. Dies geschieht in den Etappen 2 (Lage des Standortareals) und 3 (Grösse und Lage der wichtigsten Bauten) in enger Zusammenarbeit mit den Regionen. Die detaillierte Anordnung und baureife Ausgestaltung der Bauten erfolgen mit der Ausarbeitung der Unterlagen für die nukleare Baubewilligung, mehrere Jahre nach erfolgter Standortwahl.
1 Die Genehmigung des von der Nagra im Oktober 2008 eingereichten Entsorgungsprogramms (NTB 08-01) durch den Bundesrat steht noch aus.