Abgaben radioaktiver Stoffe aus KKW

Abgaben von Radioaktivität an die Umwelt: Kernanlagen müssen Grenzwerte einhalten

Radioaktivität aus Kernanlagen wird in der Öffent­lichkeit teilweise als gefährlicher eingestuft als sol­che natürlicher Herkunft, obwohl sich dies wissenschaftlich nicht begründen lässt. Die Betreiber von Kernan­lagen sind bemüht, ihre Abgaben möglichst weit unterhalb der behördlich festgelegten Limiten zu halten.

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Monatliche Abgaben über Abluft und Abwasser

Hintergrundartikel

Die Betreiber der Schweizer Kernkraftwerke haben das Recht, kontrolliert sehr kleine Mengen von radioaktiven Stoffen an die Umwelt abzugeben. Diese Abgaben sind für jede Anlage mit klaren Limiten geregelt und so angesetzt, dass die Dosis selbst bei Ausschöpfen der Limiten für Mensch und Umwelt in der Umgebung der Kernkraftwerke gesetzeskonform ist.

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Der Mensch ist täglich ionisierender Strahlung als Folge von natürlicher und künstlicher Radioaktivität ausgesetzt. Dies kann zu Auswirkungen auf die Gesundheit führen. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI überwacht deshalb die Radioaktivitätsabgaben.

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