Alterung

Die Schweizer Kernkraftwerke werden seit vielen Jahren laufend nachgerüstet. Insgesamt haben die Betreiber in der Schweiz schon viele hundert Millionen Franken in die Erneuerung ihrer Anlagen gesteckt. Gewisse Komponenten eines Kernkraftwerks können aber nicht ausgetauscht werden. Sie sind es, die die Lebensdauer eines Kernkraftwerks bestimmen. Dazu gehört das Herz der Anlage, der aus mächtigen Stahlringen zusammen geschweisste Reaktordruckbehälter. Der Reaktordruckbehälter ist es aber auch, der den stärksten Belastungen ausgesetzt ist.

Darum gibt es Verordnungen die bei zu grossen Alterungserscheinungen am Reaktordruckbehälter die Ausserbetriebnahme des Kernkraftwerkes fordert.

News

wenra

Die europaweite Beurteilung der Sicherheit der Kernkraftwerke wird auch nach Abschluss des EU-Stresstests weitergeführt. Im kommenden Jahr werden die Schweiz und die EU-Länder Berichte zum Alterungsmanagement ihrer Kernkraftwerke erarbeiten. Diese werden anschliessend im Rahmen eines Topical Peer Reviews begutachtet.

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Der ehemalige Vorsitzende der US-Atomaufsichtsbehörde NRC, Gregory Jaczko, und ENSI-Direktor Hans Wanner haben am Nuclear Phaseout Congress in Zürich über die Herausforderung im Umgang mit politischem und wirtschaftlichem Druck referiert. Sicherheit sei nicht nur eine technische Frage, sondern werde auch politisch und wirtschaftlich beeinflusst.

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Ende der 1990er Jahre wurden am Containment der Kernkraftwerke Beznau 1 und 2 lokal begrenzte Korrosionsschäden festgestellt. Seither wird die Entwicklung dieser Schäden vom Betreiber und dem ENSI überwacht. Die Wandstärke der Stahldruckschalen beider Werke erfüllt auch langfristig die gesetzlichen Anforderungen und ist ausreichend für einen sicheren Betrieb.

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Titelbild des "Schweizer Journals" zur Inbetriebnahme des KKW Beznau 1 im Jahr 1969.

In der Schweiz müssen Kernkraftwerke auch nach mehreren Jahrzehnten Betrieb hohe Sicherheitsanforderungen erfüllen. Dies schreibt das Gesetz vor und wird vom Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI überprüft und durchgesetzt. „Entscheidend ist in der Schweiz nicht das Alter einer Anlage, sondern ihre Sicherheit“, betont ENSI-Direktor Hans Wanner. Kernkraftwerke dürfen in der Schweiz nur betrieben werden, wenn sie die gesetzlichen […]

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Kernkraftwerke in der Schweiz müssen über ihre ganze Lebensdauer mehr als nur die minimalen Sicherheitsanforderungen erfüllen. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI besteht darauf, dass die Betreiber dafür sorgen, dass ihre Anlagen bis zum letzten Betriebstag über zusätzliche Sicherheitsmargen verfügen.

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Kernkraftwerke sollen nicht „ausgefahren“ werden, sondern bis zum letzten Betriebstag über Sicherheitsmargen verfügen. Um dies zu gewährleisten, regt das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI an, dass die Betreiber für einen Weiterbetrieb nach 40 Betriebsjahren ein umfassendes Langzeitbetriebskonzept inklusive Stilllegungsdatum einreichen müssen. Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie UREK des Nationalrates will diesen Ansatz prüfen.

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