ENSI als Aufsichtsbehörde

Das ENSI beaufsichtigt die schweizerischen Kernanlagen: Kernkraftwerke, Zwischenlager für radioaktive Abfälle sowie nukleare Forschungseinrichtungen des Paul Scherrer Instituts in Villigen und der EPF Lausanne.

Sein Aufsichtsbereich reicht von der Projektierung über den Betrieb bis zur Stilllegung der Anlagen und zur Entsorgung der radioaktiven Abfälle. Zu den Aufgaben zählen auch der Strahlenschutz von Personal und Bevölkerung sowie die Sicherung, also der Schutz vor Sabotage und Terrorismus.

Weiter befasst sich das ENSI mit den Transporten radioaktiver Stoffe von und zu den Kernanlagen sowie mit den erdwissenschaftlichen Untersuchungen im Hinblick auf die geologische Tiefenlagerung der radioaktiven Abfälle.

Das ENSI fördert die nukleare Sicherheitsforschung, ist in über 70 internationalen Kommissionen und Fachgruppen für die Sicherheit der Kernenergie vertreten und arbeitet aktiv an der Weiterentwicklung der internationalen Sicherheitsvorgaben mit. Dank dieser Vernetzung bewegt sich das ENSI stets auf dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik und stützt seine Aufsichtstätigkeit auf die weltweiten Erfahrungen mit der Kernenergie.

News

Das ENSI hat die Ziele erreicht, die im Leistungsauftrag und in der Leistungsvereinbarung vorgegeben wurden. Zu diesem Schluss kommt der ENSI-Rat in seinem Tätigkeits- und Geschäftsbericht 2014 zuhanden des Bundesrats. Schwerpunkte des vergangenen Jahres waren unter anderem die Forschung und der internationale Erfahrungsaustausch.

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Ein hochrangiger Vertreter der japanischen Aufsichtsbehörde NRA hat sich beim Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI in Brugg über die gesetzlichen Vorgaben zum Erhalt der Sicherheit von Kernkraftwerken in der Schweiz informiert. Im Zentrum standen die Periodische Sicherheitsüberprüfung PSÜ und die Nachrüstpflicht.

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Die Kommission für nukleare Sicherheit KNS speist ab sofort Stellungnahmen zu Gutachten des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats ENSI gemäss einer neu unterzeichneten Vereinbarung direkt bei der Aufsichtsbehörde ein. Das ENSI nimmt diese in ihr Gutachten auf. Dies haben KNS und ENSI vereinbart und folgen damit einer Empfehlung der IRRS-Mission von 2011.

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Das ENSI soll die einzige Behörde sein, die abschliessend über Fragen der Sicherheit von Kernanlagen entscheidet. Experten der IAEA haben im Rahmen einer Überprüfungsmission des Integrated Regulatory Review Service IRRS diese Empfehlung aus dem Jahr 2011 bekräftigt. Sie zeigten sich zudem zufrieden mit der Umsetzung der Empfehlungen, die an das ENSI gerichtet waren.

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Regelwerk ENSI

Das Regelwerk des ENSI ist mit den relevanten internationalen Anforderungen harmonisiert. Das ENSI erlässt eigene Richtlinien nur, wenn dies erforderlich ist, und erarbeitet diese unter Einbezug aller Anspruchsgruppen. Diese Grundsätze sind neu in einer Regelwerkstrategie festgehalten, die der ENSI-Rat verabschiedet hat.

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