Forschungsreaktoren

Anlagen zur Nuklearforschung am PSI
- Hotlabor
- Diorit (in Stilllegung), Saphir (in Stilllegung), Reaktoranlage PROTEUS (in Stilllegung)
- VVA (in Stilllegung)
ETH Lausanne
- Unterrichtsreaktor CROCUS an der ETH Lausanne
Während die Projekte des ENSI-Forschungsprogramms im Jahr 2020 teils wichtige Resultate lieferten und neue Forschungsprojekte gestartet wurden, hat die Corona-Pandemie die internationale Zusammenarbeit im Rahmen von Gremien und Übereinkommen erschwert. So fasst der nun veröffentlichte Erfahrungs- und Forschungsbericht des ENSI das Jahr 2020 zusammen.
Im vergangenen Aufsichtsjahr wurden die Kernanlagen der Schweiz sicher betrieben. Die Anzahl der meldepflichtigen Vorkommnisse liegt etwas unter dem Durchschnitt der Vorjahre, wie eine erste Bilanz des ENSI zeigt.
Das ENSI legt erstmals in einer eigenen Richtlinie detaillierte Auslegungsanforderungen an andere Kernanlagen als KKW fest. Die Anhörung zum Entwurf der neuen Richtlinie ENSI-G23 dauert bis zum 30. April 2021.
Das Jahr 2019 stand im Zeichen der Einstellung des Leistungsbetriebs des Kernkraftwerks Mühleberg. Das hält der neue Aufsichtsbericht des ENSI fest. Daneben ereigneten sich 30 meldepflichtige Vorkommnisse, 2018 waren es 33 gewesen.
Das Forschungsprogramm des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats ENSI ist um ein Thema reicher: Mit den zwei Projekten HELP und DRYstars erkundet das ENSI neu die langfristige Trockenlagerung von abgebrannten Brennelementen.
Die Kernanlagen der Schweiz wurden im Jahr 2019 sicher betrieben. Auch die Anzahl der meldepflichtigen Vorkommnisse liegt im Bereich der Vorjahre.
Im vergangenen Jahr wurden die Schweizer Kernanlagen sicher betrieben. Zu diesem Schluss kommt das ENSI in seinem Aufsichtsbericht. 2018 war geprägt von zwei verfahrensrechtlichen Meilensteinen.
Auch 2018 hat das ENSI seine Sicherheitsforschung vorangetrieben. Das und mehr ist dem neuen Erfahrungs- und Forschungsbericht zu entnehmen.
Der Forschungsreaktor AGN-211-P der Universität Basel kann stillgelegt werden: Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK hat am 13. Februar 2019 die entsprechende Verfügung erlassen. Die 30-tägige Beschwerdefrist verlief ungenutzt.