Gesetzliche Grundlagen

Die Arbeit des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats ENSI stützt sich auf gesetzliche Grundlagen.

Die Bundesverfassung schreibt vor, dass die Gesetzgebung auf dem Gebiet der Kernenergie Sache des Bundes ist (Art. 90). Weiter regelt sie die Grundsätze des staatlichen Handelns (Art. 5). Der Bund trifft Massnahmen zum Schutz der Gesundheit und erlässt dazu Vorschriften zum Schutz vor ionisierender Strahlung (Art. 118).

Die Strahlenschutzgesetzgebung bezweckt, Mensch und Umwelt vor der Gefährdung durch ionisierende Strahlen zu schützen.

Das Kernenergiegesetz ist ein Spezialgesetz zum Strahlenschutzgesetz. Das heisst: soweit das Kernenergiegesetz nichts anderes bestimmt, gelten die Vorschriften des Strahlenschutzgesetzes.

In verschiedenen Verordnungen werden Teilaspekte weiter spezifiziert.

Im Bereich des Notfallschutzes bei einem Störfall in einer Kernanlage übernimmt das ENSI neben anderen Organisationen sowohl in der Planung als auch im Ereignisfall Aufgaben.

Die Organisation des ENSI wird im ENSI-Gesetz (ENSIG) geregelt.

News

Mitte Oktober 2018 hat das ENSI aufgezeigt, dass die Gefahr bei einem Störfall eines Schweizer Kernkraftwerks, der statistisch einmal in 10‘000 Jahren zu erwarten ist, überschätzt wird. Für die Berechnungen am Beispiel des Kernkraftwerks Gösgen wurden die Ergebnisse des Rechnungsprogramms JRODOS mit Daten ergänzt, die öffentlich zugänglich sind.

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Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 7. Dezember 2018 die Teilrevision der Kernenergieverordnung genehmigt. Er präzisiert damit die Vorgaben zu den Störfallanalysen von Kernkraftwerken und regelt die Abklinglagerung von radioaktiven Abfällen aus der Stilllegung von Kernanlagen. Die neuen Bestimmungen treten am 1. Februar 2019 in Kraft.

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Der Grenzwert für einen Störfall in einem Schweizer Kernkraftwerk aufgrund eines Ereignisses, das statistisch einmal in 10’000 Jahren zu erwarten ist, beträgt 100 Millisievert. Tatsächlich ist die Strahlendosis, der die betroffene Bevölkerung bei einem solchen Störfall ausgesetzt wäre, um ein Vielfaches geringer: durchschnittlich 0,3 Millisievert. Es wären keine Verletzten oder Toten zu erwarten. Eine Evakuierung wäre nicht nötig.

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Die Vernehmlassung des Bundesrates zur Teilrevision der Kernenergieverordnung wird begleitet von Vorwürfen der KKW-Kritiker, welche die Aufsicht des ENSI betreffen. Das ENSI als für die Überwachung der Sicherheit der Kernkraftwerke zuständige Behörde hält fest: Die Revision führt zu keinen Abstrichen bei der Sicherheit der Schweizer Kernkraftwerke.

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Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. April 2017 die Teilrevision der Kernenergieverordnung verabschiedet. Damit werden die Anforderungen an den Sicherheitsnachweis von Kernkraftwerken neu auf Verordnungsstufe geregelt statt wie bisher in einer Richtlinie. Für Betreiber und Behörden schafft dies eine grössere Rechtssicherheit.

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