Hochwasser

Wasserschloss, Hochwasser 2007

Neben Erdbeben gehören auch Hochwasser zu den Naturereignissen, die massgeblich zum Gesamtrisiko der Kernkraftwerke beitragen. Die Anlagen in der Schweiz müssen auch Hochwasser beherrschen, die sich einmal in 10‘000 Jahren ereignen können.

Nach dem Reaktor-Unfall in Fukushima mussten die Schweizer Kernkraftwerke nachweisen, ob sie ein 10‘000-jährliches Hochwasser beherrschen. Das ENSI hatte dies gefordert. Dieser Nachweis wurde im Herbst 2011 von sämtlichen Anlagen erbracht.

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Auch KNS bestätigt ENSI-Massnahmen nach Fukushima

„Das ENSI hat als zuständige Aufsichtsbehörde in der Schweiz schnell und zielgerichtet auf die Ereignisse von Fukushima reagiert.“ Zu diesem Schluss kommt die Kommission für nukleare Sicherheit KNS in ihrem Bericht zu den Folgemassnahmen in der Schweiz. Mit den formulierten Empfehlungen bestätigt die KNS die Stossrichtung des ENSI.

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Nach dem Unfall von Fukushima verlangte das ENSI von den Betreibern der Kernkraftwerke in der Schweiz, dass sie den Nachweis für die Beherrschung eines 10’000-jährlichen Hochwassers erneut erbringen müssen. Diese ENSI-Forderung haben die Betreiber erfüllt. Doch Ende September wurde dem ENSI von Markus Kühni vorgeworfen, dass der Nachweis unter Verletzung des nationalen und internationalen Regelwerks nicht erbracht sei. Das ENSI nimmt nun Stellung zur Kritik.

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Das ENSI hat die Nachrüstmassnahmen des Kenkraftwerks Mühleberg für die Kühlwasserfassungen abgenommen und für den Betrieb freigegeben. Damit ist der Vorbehalt, den das ENSI zum Nachweis der Hochwasserbeherrschung des KKM Anfang September gemachte hatte, ausgeräumt. Gleichzeitig wurde damit eine der Auflagen des ENSI zum Wiederanfahren der Anlage nach dem Revisionsstillstand erfüllt.

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Das ENSI hat die Hochwassernachweise aller Schweizer Kraftwerke nach eingehender Prüfung akzeptiert. Alle schweizerischen Kernkraftwerke beherrschen auch ein extremes Hochwasser, wie es durchschnittlich alle 10’000 Jahre einmal vorkommen kann. Das Kernkraftwerk Mühleberg kann aber erst wieder ans Netz gehen, wenn die laufenden Nachrüstmassnahmen für die Kühlwasserfassung in der Aare abgeschlossen und vom ENSI akzeptiert sind.

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Am 1. April 2011 hat das ENSI als Folgemassnahme aus dem Reaktorunfall im japanischen Fukushima verfügt, dass die Schweizer Kernkraftwerksbetreiber bis Ende Juni 2011 den Nachweis für die Beherrschung eines sehr unwahrscheinlichen Extrem-Hochwassers erbringen müssen. Die Berichte wurden fristgerecht eingereicht. Das ENSI wird Anfang September seine Stellungnahmen dazu veröffentlichen.

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