Kernkraftwerke in der Schweiz
In der Schweiz gibt es fünf Kernkraftwerke: Beznau 1 und 2, Mühleberg (ausser Betrieb), Gösgen und Leibstadt.
In der Schweiz gibt es fünf Kernkraftwerke: Beznau 1 und 2, Mühleberg (ausser Betrieb), Gösgen und Leibstadt.
Im vergangenen Jahr ist es in den Schweizer Kernanlagen zu keinen Vorkommnissen gekommen, welche die Sicherheit der Bevölkerung beeinträchtigt haben. Alle Anlagen befinden sich in einem sicherheitstechnisch guten Zustand, wie der heute veröffentlichte Aufsichtsbericht 2011 des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats ENSI festhält.
Im Kernkraftwerk Beznau 2 ist es heute bei einem Probelauf des Notstandsdiesels zu einer Störung gekommen. Der Reaktor befand sich zu jeder Zeit in einem sicheren Zustand.
Die Sicherheit des KKW Mühleberg wird im Oktober dieses Jahres von internationalen Experten im Rahmen einer OSART-Mission überprüft. Das ENSI setzt sich auf internationaler Ebene dafür ein, dass solche Überprüfungen durch Teams der Internationalen Atomenergie-Organisation IAEA für alle Länder mit Kernkraftwerken obligatorisch werden.
Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI hat heute dem Hochfahren des Kernkraftwerks Beznau 2 zugestimmt. Die Aufsichtsbehörde hatte nach Überprüfung der Reparatur keine Vorbehalte.
Ein achtköpfiges internationales Expertenteam hat im Rahmen des EU-Stresstests während der letzten vier Tage die Schweiz besucht. Auf dem Programm stand unter anderem ein Augenschein im Kernkraftwerk Beznau und im Notfall-Lager Reitnau. Das Expertenteam beurteilt den Schweizer Länderbericht.
Im Block 2 des Kernkraftwerks Beznau ist es heute Abend zu einer Reaktorschnellabschaltung gekommen. Der Reaktor befand sich zu jeder Zeit in einem sicheren Zustand. Es kam zu keiner unzulässigen Freisetzung von Radioaktivität. Die Sicherheit der Bevölkerung war zu jeder Zeit gewährleistet. Der Block 1 war vom Vorkommnis nicht betroffen.
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK erhebt beim Bundesgericht Beschwerde gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts über die Befristung der Betriebsbewilligung für das Kernkraftwerk Mühleberg.
Vor allem die früher in Betrieb genommenen Kraftwerke Beznau I, Beznau II und Mühleberg stehen vermehrt in der Kritik. Hans Wanner, Direktor des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats ENSI, erklärt, wieso auch ältere Kernkraftwerke in der Schweiz sicher sind und weshalb sich ein Vergleich mit Fukushima lohnt.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde von Anwohnern des Kernkraftwerks Mühleberg teilweise gutgeheissen und damit den Entscheid des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK vom 17. Dezember 2009 aufgehoben.