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Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) genehmigte dem Kern-kraftwerk Beznau (KKB) nach Beendigung des Brennelementwechsels am 23. August 2008, den Leistungsbetrieb von Block 2 wieder aufzunehmen. Die Anlage war vom 12. bis 23. August 2008 abgestellt, um Brennelemente zu wechseln. Die HSK hat sich vergewissert, dass die Arbeiten und Prüfungen vorschriftsgemäss durchgeführt und die Strahlenschutzvorschriften eingehalten wurden.

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Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) erteilte dem Kernkraftwerk Beznau (KKB) am 2. Juli 2008 die Freigabe, um den Leistungsbetrieb von Block 1 nach der diesjährigen Revision wieder aufzunehmen. Block 1 war vom 6. Juni bis 2. Juli 2008 abgestellt, um Brennelemente zu wechseln und die Revisionsarbeiten durchzuführen. Die HSK hat gezielte Inspektionen durchgeführt und sich dabei vergewissert, dass die Arbeiten und Prüfungen vorschriftsgemäss erfolgten und die Strahlenschutzvorschriften eingehalten wurden. Beim Wiederanfahren kam es in der Nacht zu einem kurzzeitigen Abschalten einer Turbine und des Reaktors.

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Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) genehmigte dem Kernkraftwerk Gösgen (KKG) am Donnerstag, 26. Juni 2008, den Reaktor nach dem Abschluss der diesjährigen Revision wieder in Betrieb zu nehmen. Das Werk war vom 1. Juni bis 25. Juni 2008 abgestellt, um Brennelemente zu wechseln und die Revisionsarbeiten auszuführen. Die HSK hat gezielte Inspektionen vorgenommen und sich dabei vergewissert, dass die Arbeiten und Prüfungen vorschriftsgemäss durchgeführt wurden.

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Im Kernkraftwerk Beznau wurde heute Donnerstagmorgen, 31. Januar 2008, die Schnellabschaltung von Block 2 ausgelöst, nachdem vorgängig die Stromversorgung von mehreren Instrumenten ausgefallen war. Dabei wurde keine erhöhte Radioaktivität an die Umgebung abgegeben.

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Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) kam bei der Beurteilung der „Periodischen Sicherheitsüberprüfung“ des Kernkraftwerks Mühleberg zum Ergebnis, dass im Kernkraftwerk Mühleberg ein hohes Mass an technischer und organisatorischer Sicherheitsvorsorge getroffen ist, dass die Anlage während der vergangenen 15 Jahre zuverlässig betrieben wurde und dass damit die Voraussetzungen für einen sicheren Weiterbetrieb erfüllt sind. Die HSK kommt damit der bundesrätlichen Verfügung vom 28. Oktober 1998 nach, die eine Stellungnahme der HSK zur 2005 eingereichten „Periodischen Sicherheitsüberprüfung“ des Kernkraftwerks Mühleberg bis Ende 2007 verlangt.

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Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) erteilte dem Kernkraftwerk Beznau (KKB) am 8. September 2007 die Freigabe, um den Leistungsbetrieb von Block 2 nach dem Abschluss der diesjährigen Revision wieder aufzunehmen. Block 2 war vom 10. August bis 8. September 2007 abgestellt, um Brennelemente zu wechseln, die Revisionsarbeiten sowie System- und Komponentenprüfungen durchzuführen. Die HSK hat diverse Inspektionen durchgeführt und sich dabei vergewissert, dass die Arbeiten und Prüfungen vorschriftsgemäss erfolgten und die Strahlenschutzvorschriften eingehalten wurden.

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Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) erteilte dem Kernkraftwerk Mühleberg (KKM) am 4. September 2007 nach Abschluss der diesjährigen Revision die Freigabe zum Wiederanfahren. Das Werk war vom 5. August bis 4. September 2007 abgestellt, um Brennelemente zu wechseln, die Revisions-arbeiten sowie System- und Komponentenprüfungen durchzuführen. Die HSK hat sich vergewissert, dass die Arbeiten und Prüfungen vorschriftsgemäss erfolgten und die Strahlenschutzvorschriften eingehalten wurden.

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Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) genehmigte dem Kernkraftwerk Leibstadt (KKL) am 21. August 2007 nach dem Abschluss der diesjährigen Revision den Leistungsbetrieb wieder aufzunehmen. Das Werk war vom 4. August bis 21. August 2007 abgestellt, um Brennelemente zu wechseln und die jährlichen Revisionsarbeiten durchzuführen. Die HSK hat sich durch Inspektionen vergewissert, dass die Arbeiten und Prüfungen vorschriftsgemäss durchgeführt und die Strahlenschutzvorschriften eingehalten wurden.

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