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Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) hat dem Kernkraftwerk Beznau am Freitag, 9. September 2005, die Freigabe zum Wiederanfahren von Block 2 erteilt. Das Werk war seit dem 30. Juli 2005 abgestellt, um die Revisionsarbeiten und den Brennelementwechsel durchzuführen. Die HSK hat während der Revision gezielte Inspektionen vorgenommen. Sie hat sich dabei vergewissert, dass die Arbeiten und Prüfungen korrekt durchgeführt und die Vorschriften für den Strahlenschutz eingehalten wurden.

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Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) hat dem Kernkraftwerk Mühleberg am Freitag, 2. September 2005, die Freigabe zum Wiederanfahren der Anlage erteilt. Das Werk war seit dem 7. August abgestellt, um die jährlichen Revisionsarbeiten und den Brennelementwechsel durchzuführen. Die HSK hat während der Revision gezielte Inspektionen vorgenommen. Dabei hat sie sich vergewissert, dass die Arbeiten und Prüfungen korrekt durchgeführt und die Vorschriften für den Strahlenschutz eingehalten wurden.

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Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) hat dem Kernkraftwerk Leibstadt am Samstag, 27. August 2005, die Freigabe für den 22. Betriebszyklus erteilt. Das Werk war seit dem Schadensereignis am Generator vom 28. März 2005 abgestellt. Nebst der fast fünfmonatigen Reparatur am Generator führte das Werk ein erweitertes Programm von Unterhalts- und Revisionsarbeiten durch und wechselte Brennelemente im Reaktor aus. Die HSK hat die Arbeiten verfolgt, gezielte Inspektionen vorgenommen und Aufsichtsgespräche geführt. Sie hat dem Betreiber einige Forderungen für den Anlagenbetrieb gestellt.

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Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) hat dem Kernkraftwerk Beznau am Mittwoch, 13. Juli 2005, die Freigabe zum Wiederanfahren von Block 1 erteilt. Das Werk war am 02. Juli 2005 abgestellt worden, um Brennelemente auszuwechseln. Die HSK hat sich vergewissert, dass der Brennelementwechsel sowie die übrigen Arbeiten im Stillstand und die technischen Prüfungen ordnungsgemäss durchgeführt und die Vorschriften für den Strahlenschutz eingehalten wurden.

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Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) hat dem Kernkraftwerk Gösgen am Freitag, 1. Juli 2005, die Genehmigung zum Wiederanfahren für den 27. Betriebszyklus erteilt. Das Werk war vom 21. Mai bis 1. Juli abgestellt, um Revisionsarbeiten vorzunehmen und Brennelemente auszuwechseln. Die HSK hat während der Revision gezielte Inspektionen vorgenommen. Sie hat sich vergewissert, dass die Arbeiten und Prüfungen vorschriftsgemäss durchgeführt und die Vorschriften für den Strahlenschutz eingehalten wurden.

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Bei den laufenden Revisionsarbeiten im Kernkraftwerk Leibstadt wurde ein Manöver mit einem Brennelement nicht in Übereinstimmung mit der Technischen Spezifikation ausgeführt. Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) hat dieses Vorkommnis im Kernkraftwerk Leibstadt in die Stufe 1 auf der international gebräuchlichen, siebenstufigen Bewertungsskala INES eingestuft.

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Im Kernkraftwerk Leibstadt (KKL) kam es heute Freitag, 1. Oktober, am Vormittag um 11:11 Uhr zu einer ungeplanten Schnellabschaltung des Reaktors. Bei Arbeiten im nicht-nuklearen Teil der Anlage (Hilfssystem des Generators) wurde eine Störung verursacht. Als Folge davon wurde die Anlage vom Netz getrennt und der Reaktor automatisch abgeschaltet.

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