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Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) hat dem Kernkraftwerk Leibstadt am Sonntag, 24. August 2003, die Freigabe zum Wiederanfahren für den 20. Betriebszyklus erteilt. Das Werk war vom 2. bis 24. August 2003 abgestellt, um die periodischen Revisionsarbeiten vorzunehmen und Brennelemente auszuwechseln. Die HSK hat dabei gezielte Inspektionen vorgenommen. Sie hat sich vergewissert, dass die Arbeiten und Prüfungen ordnungsgemäss durchgeführt und die Vorschriften für den Strahlenschutz eingehalten wurden.

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Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) hat dem Kernkraftwerk Beznau am Dienstag, 19. August 2003, die Freigabe zum Wiederanfahren von Block 2 erteilt. Das Werk war vom 25. Juli bis 19. August 2003 abgestellt, damit die periodischen Revisionsarbeiten vorgenommen und Brennelemente ausgewechselt werden konnten. Während der Revision führte die HSK gezielte Inspektionen durch. Sie hat sich vergewissert, dass die Arbeiten und Prüfungen ordnungsgemäss durchgeführt und die Vorschriften für den Strahlenschutz eingehalten wurden.

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Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) hat dem Kernkraftwerk Gösgen am Freitag, 27. Juni 2003, die Freigabe zum Wiederanfahren für den 25. Betriebszyklus erteilt. Das Werk war vom 8. bis 27. Juni abgestellt, um Revisionsarbeiten vorzunehmen und Brennelemente auszuwechseln. Die HSK hat während der Revision gezielte Inspektionen vorgenommen. Sie hat sich vergewissert, dass die Arbeiten und Prüfungen ordnungsgemäss durchgeführt und die Vorschriften für den Strahlenschutz eingehalten wurden.

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Die schweizerischen Kernkraftwerke weisen ein hohes Sicherheitsniveau auf und die Anlagen werden zuverlässig betrieben. Zu dieser Feststellung gelangt die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) in ihrem heute veröffentlichten Jahresbericht. Gestützt auf eine Begutachtung im vergangenen Januar in der Schweiz erteilt ein Expertenteam der Internationalen Atomenergieagentur (IAEA) der HSK gute Noten zu ihrer Arbeitsweise.

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Die HSK (Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen) kam bei der Beurteilung der Periodischen Sicherheitsüberprüfung des Kernkraftwerks Mühleberg zum Schluss, dass im Kernkraftwerk Mühleberg ein hohes Mass an technischer und organisatorischer Sicherheitsvorsorge getroffen ist, dass die Anlage während der vergangenen zehn Jahre zuverlässig betrieben wurde und die Voraussetzungen für einen sicheren Weiterbetrieb erfüllt sind.

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Die HSK (Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen) hat dem Kernkraftwerk Mühleberg am Freitag, 30. August 2002, die Freigabe zum Wiederanfahren der Anlage erteilt. Das Werk war seit dem 11. August 2002 abgestellt, um Revisionsarbeiten vorzunehmen und Brennelemente auszuwechseln. Die HSK hat die Revision verfolgt und gezielte Inspektionen durchgeführt. Sie hat sich überzeugt, dass die Arbeiten und Prüfungen ordnungsgemäss abgeschlossen wurden. Die Vorschriften für den Strahlenschutz wurden korrekt eingehalten.

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Die HSK (Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen) hat am Dienstag, 20. August 2002 den Kernkraftwerken Leibstadt und Block 2 von Beznau die Freigabe zum Wiederanfahren nach der Revisionsabstellung erteilt. Beide KKW waren seit dem 3. August abgestellt, um Brennelemente auszuwechseln und Unterhaltsarbeiten auszuführen. Die HSK hat die Revisionen mitverfolgt und gezielte Inspektionen vorgenommen. Sie hat sich überzeugt, dass in beiden Anlagen die Arbeiten und Prüfungen ordnungsgemäss abgeschlossen und die Vorschriften für den Strahlenschutz eingehalten wurden.

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