Kernkraftwerke in der Schweiz
In der Schweiz gibt es fünf Kernkraftwerke: Beznau 1 und 2, Mühleberg (ausser Betrieb), Gösgen und Leibstadt.
In der Schweiz gibt es fünf Kernkraftwerke: Beznau 1 und 2, Mühleberg (ausser Betrieb), Gösgen und Leibstadt.
Im Rahmen des Testprogrammes zum Wiederanfahren nach der jährlichen Revision führte die Schichtmannschaft des KKW Mühleberg am 2. September 2015 einen manuell ausgelösten Turbinenschnellschluss an einer der beiden Turbinengruppen durch.
Das ENSI hat im Zusammenhang mit dem Vorkommnis weitere Untersuchungen zur direkten Fehlerursache bei einem Schalter und zusätzliche Überlegungen mit Bezug auf probabilistische Analysen gefordert. Diese werden vom ENSI geprüft und gegebenenfalls werden weitere Massnahmen verlangt.
Als Folgemassnahmen sieht der Betreiber vor, die Abläufe am 13. Juli 2015 in Detail zu überprüfen, um das Verbesserungspotenzial unter anderem in Bezug auf Kommunikation und Schulung zu identifizieren und die notwendigen Anpassungen umzusetzen.
Die vom KKM getroffenen Massnahmen erachtet das ENSI als ausreichend und erhebt daher keine Forderungen. Der Analysebericht zur defekten Baugruppe wird dem ENSI zugestellt, woraus sich weitere Massnahmen ergeben können.
Die Störung führte auslegungsgemäss zu einer Reaktorschnellabschaltung. Alle sicherheitstechnischen Einrichtungen haben funktioniert und alle Bedingungen der Technischen Spezifikation Leibstadt wurden zu jedem Zeitpunkt eingehalten.
Die vom KKL getroffenen Massnahmen erachtet das ENSI als ausreichend und erhebt daher keine inhaltlichen Forderungen. Jedoch fordert das ENSI, dass das KKL die Ergebnisse der detaillierten Untersuchungen an den ausgefallenen Komponenten der Turbinenregelung einreicht, woraus sich weitere Massnahmen ergeben könnten.
Bei einem Probelauf eines Notstanddiesels im KKB 2 hat am 3. November 2014 ein Riss an einer Entlüftungsarmatur der Kraftstoff-Rückführleitung zu einer geringfügigen Kraftstoffleckage geführt. Die Reparatur erfolgte innerhalb der von der Technischen Spezifikation gesetzten Frist. Die sicherheitstechnische Bedeutung des Vorkommnisses ist als gering einzustufen.
Die digital erfassten Stabstellungsanzeigen waren jederzeit korrekt. Die Störung betraf die analogen Stabstellungssignale einiger Steuerstäbe. Ein Kriterium zur automatischen Absenkung der Reaktorleistung wurde nicht erreicht. Die sicherheitstechnische Bedeutung des Vorkommnisses ist deshalb als gering einzustufen.
Der Betrieb der Anlage wurde nicht beeinträchtigt. Das Vorkommnis hatte keine negativen Auswirkungen auf die Anlagensicherheit und führte zu keiner Erhöhung des Anlagenrisikos.