Kernkraftwerk Gösgen

Typ: Druckwasserreaktor

Kommerzielle Inbetriebnahme: 1979

Thermische Nennleistung des Reaktors:
3002 MW

Elektrische Bruttoleistung: 1060 MWe

Elektrische Nettoleistung: 1010 MWe

 

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News

Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) genehmigte dem Kernkraftwerk Gösgen (KKG) am Samstag, 24. Juni 2006, den Reaktor nach dem Abschluss der diesjährigen Revision wieder in Betrieb zu nehmen. Das Werk war vom 3. Juni bis 24. Juni 2006 abgestellt, um Brennelemente zu wechseln und die Revisionsarbeiten auszuführen. Die HSK hat gezielte Inspektionen vorgenommen und sich dabei vergewissert, dass die Arbeiten und Prüfungen vorschriftsgemäss durchgeführt und die Strahlenschutzvorschriften eingehalten wurden.

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Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) hat dem Kernkraftwerk Gösgen am Freitag, 1. Juli 2005, die Genehmigung zum Wiederanfahren für den 27. Betriebszyklus erteilt. Das Werk war vom 21. Mai bis 1. Juli abgestellt, um Revisionsarbeiten vorzunehmen und Brennelemente auszuwechseln. Die HSK hat während der Revision gezielte Inspektionen vorgenommen. Sie hat sich vergewissert, dass die Arbeiten und Prüfungen vorschriftsgemäss durchgeführt und die Vorschriften für den Strahlenschutz eingehalten wurden.

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Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) hat dem Kernkraftwerk Gösgen nach dem Ende der Revision am Donnerstag, 24. Juni 2004, die Freigabe zum Wiederanfahren für den 26. Betriebszyklus erteilt. Das Werk war vom 5. bis 24. Juni 2004 für die Revisionsarbeiten und den Brennelementwechsel abgestellt. Die HSK hat gezielte Inspektionen vorgenommen und sich dabei vergewissert, dass die Arbeiten und Prüfungen ordnungsgemäss durchgeführt und die Vorschriften für den Strahlenschutz eingehalten wurden.

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Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) hat dem Kernkraftwerk Gösgen am Freitag, 27. Juni 2003, die Freigabe zum Wiederanfahren für den 25. Betriebszyklus erteilt. Das Werk war vom 8. bis 27. Juni abgestellt, um Revisionsarbeiten vorzunehmen und Brennelemente auszuwechseln. Die HSK hat während der Revision gezielte Inspektionen vorgenommen. Sie hat sich vergewissert, dass die Arbeiten und Prüfungen ordnungsgemäss durchgeführt und die Vorschriften für den Strahlenschutz eingehalten wurden.

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Die HSK (Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen) hat dem Kernkraftwerk Gösgen am Donnerstag, 27. Juni 2002, die Freigabe zum Wiederanfahren für den 24. Betriebszyklus erteilt. Das Werk war vom 8. bis 27. Juni abgestellt, um Revisionsarbeiten auszuführen und Brennelemente auszuwechseln. Die HSK hat die Revision verfolgt und gezielte Inspektionen vorgenommen. Sie hat sich überzeugt, dass die Arbeiten und Prüfungen ordnungsgemäss abgeschlossen und die Vorschriften für den Strahlenschutz eingehalten wurden.

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Die HSK (Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen) hat dem Kernkraftwerk Gösgen (KKG) am Samstag, den 28. Juli 2001, die Freigabe zum Wiederanfahren für den 23. Betriebszyklus erteilt. Das Werk war vom 7. Juli bis zum 28. Juli abgestellt, um Brennelemente auszuwechseln, Unterhalts- und Prüfarbeiten auszuführen sowie die vorgeschriebenen Tests und Wiederholungsprüfungen vorzunehmen. Die HSK hat die wichtigen Arbeiten verfolgt und inspiziert. Sie hat sich überzeugt, dass alle Arbeiten und Prüfungen ordnungsgemäss abgeschlossen wurden. Mit der Freigabe hat die HSK Bedingungen verknüpft.

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Heute Morgen (22. Januar 2001) nach zehn Uhr wurde der Reaktor des Kernkraftwerks Gösgen (KKG) kurzfristig geplant abgeschaltet. Die Abschaltung musste vorgenommen werden, um im Maschinenhaus, also im nicht nuklearen Sekundärteil der Anlage, eine Reparatur an einer Entwässerungsleitung der Frischdampfleitung ausführen zu können. Die Leitung gehört zum nicht sicherheitstechnisch relevanten Teil der Anlage. KKG hat […]

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Im November 1999 wurde die betriebliche Sicherheit des Kernkraftwerks Gösgen (KKG) von einem internationalen Expertenteam unter Leitung der Internationalen Atomenergie Organisation (IAEA) beurteilt. Der Bericht liegt nun vor. Das Team kommt zum Schluss, dass die Leitung des KKG bestrebt ist, die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Anlage ständig zu verbessern. Das Personal ist für seine Arbeit sehr gut qualifiziert und ausgebildet. In vielen Bereichen konnten Verfahren und Methoden festgestellt werden, die zur Anwendung in anderen Kernkraftwerken empfohlen wurden. Verbesserungsvorschläge, die KKG umsetzen sollte, betreffen u.a. die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems und die Erarbeitung von einigen zusätzlichen Verfahrensvorschriften. Die Beurteilung des internationalen Expertenteams deckt sich mit jener der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK).

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Die HSK (Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen) hat dem Kernkraftwerk Gösgen (KKG) am 2. August 2000 die Freigabe zum Wiederanfahren nach dem erfolgreich abgeschlossenen Revisionsstillstand erteilt. Das Werk war vom 8. Juli bis zum 2. August 2000 abgestellt, um Brennelemente auszuwechseln, Unterhaltsarbeiten sowie die vorgeschriebenen Tests und Wiederholungsprüfungen durchzuführen. Die HSK hat diese Arbeiten verfolgt und Inspektionen vorgenommen. Sie hat sich überzeugt, dass die Anlage nach den Revisionsarbeiten in einem Zustand ist, der einen sicheren Betrieb gewährleistet.

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