Kernkraftwerk Leibstadt
Typ: BWR/6, Siedewasserreaktor
Kommerzielle Inbetriebnahme: 1984
Thermische Nennleistung des Reaktors: 3600 MW
Elektrische Bruttoleistung: 1285 MWe
Elektrische Nettoleistung: 1233 MWe
Hier geht’s zum KKW Leibstadt
Typ: BWR/6, Siedewasserreaktor
Kommerzielle Inbetriebnahme: 1984
Thermische Nennleistung des Reaktors: 3600 MW
Elektrische Bruttoleistung: 1285 MWe
Elektrische Nettoleistung: 1233 MWe
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Im Kernkraftwerk Leibstadt war das Notstandssystem während zwei Monaten nur eingeschränkt verfügbar. Dies hat die Betreiberin dem ENSI gemeldet und das Vorkommnis der Stufe 1 der internationalen Ereignisskala INES zugeordnet.
Vom 28. Mai bis 1. Juni 2018 haben die alljährlichen Radioaktivitätsmessflüge stattgefunden. Es wurden keine ungewöhnlichen Werte festgestellt. Die Schweizer Kernanlagen werden im Turnus alle zwei Jahre vermessen.
Im Betriebsjahr 2017 ist es zu keinem Vorkommnis gekommen, das die Sicherheit von Mensch und Umwelt gefährdet hat. Der Schutz der Bevölkerung und des Personals vor radioaktiver Strahlung war zu jeder Zeit gewährleistet. Dieses Fazit zieht das ENSI in einer ersten Bilanz.
Im Kernkraftwerk Leibstadt hat sich heute Mittag eine automatische Reaktorschnellabschaltung ereignet. Der Schutz von Mensch und Umwelt war jederzeit gewährleistet. Die Anlage befindet sich in einem sicheren Zustand.
Das Kernkraftwerk Leibstadt darf mit weiterhin verminderter Leistung wieder angefahren werden. Das ENSI hat am Ende der ordentlichen Jahresrevision die Freigabe erteilt.
Das KKL hat das ENSI vor einigen Tagen darüber informiert, dass einzelne Brennelemente die Anforderungen entsprechender Spezifikationen nicht erfüllen. Das KKL hat sicherheitsgerichtet entschieden, diese auszutauschen. Die Sicherheit von Mensch und Umwelt war zu jeder Zeit gewährleistet.
Das Bundesgericht hat am 27. September 2017 das Kernkraftwerk Leibstadt verpflichtet, Greenpeace Zugang zu den Emissionsdaten für den Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis 1. November 2014 zu gewähren. Das ENSI hat in diesem Fall entschieden, dass es die von KKL bereitgestellten Daten nicht nur Greenpeace zustellt, sondern sie auch veröffentlicht.
Das ENSI darf die Emissionsdaten des KKW Leibstadt nachträglich einfordern und zugänglich machen. Dies hat das Bundesgericht entschieden und damit das vorinstanzliche Urteil des Bundesverwaltungsgerichts korrigiert.
In den Kernanlagen ist es im Aufsichtsjahr 2016 zu keiner Schnellabschaltung gekommen. Das letzte Mal war dies im 2011 der Fall. Der sicherheitstechnische Zustand der Anlagen, die im vergangenen Jahr in Betrieb waren, war gut und ihr Betrieb sicher. Zu diesem Schluss kommt das ENSI in seinem Aufsichtsbericht 2016.