Notfallschutz

Der Notfallschutz hat zum Ziel, die betroffene Bevölkerung und deren Lebensgrundlagen zu schützen und die Auswirkungen eines Ereignisses zu begrenzen. Die Aufgaben der Stellen beim Bund, den Kantonen, Regionen und Gemeinden sowie den Betreibern von Kernanlagen sind in der Notfallschutzverordnung geregelt.

Die auf dem Geoportal des Bundes veröffentlichten Zonenpläne finden Sie hier.

 

Hintergrundartikel

Bei einer ungeplanten Freisetzung von Radioaktivität kommt dem Schutz der Bevölkerung und der Lebensräume höchste Priorität zu. Dazu ist es wesentlich, die von der Radioaktivität gefährdeten Gebiete möglichst früh zu kennen. Vor Beginn einer Freisetzung von Radioaktivität (in der Vorphase) kann allerdings noch nicht auf Radioaktivitätsmessungen in der Umgebung zurückgegriffen werden. Daher muss die Gefährdung […]

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In einem Notfall sorgt das ENSI für eine rasche Orientierung der zuständigen Behörden und Fachstellen wie zum Beispiel die Nationale Alarmzentrale NAZ. Fachspezialisten des ENSI erstellen darüber hinaus Prognosen zur erwarteten Entwicklung des Störfalles und zu dessen Konsequenzen.

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Nach dem Reaktorunglück in Fukushima hat das ENSI verfügt, dass jeder Betreiber eines Schweizer Kernkraftwerks ein externes Lager für Notfallmaterial einrichten müsse. Die Betreiber schlossen sich zusammen und nahmen am 1. Juni 2011 nach Rücksprache mit dem ENSI ein zentrales Lager im aargauischen Reitnau in Betrieb.

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