Notfallschutz

Der Notfallschutz hat zum Ziel, die betroffene Bevölkerung und deren Lebensgrundlagen zu schützen und die Auswirkungen eines Ereignisses zu begrenzen. Die Aufgaben der Stellen beim Bund, den Kantonen, Regionen und Gemeinden sowie den Betreibern von Kernanlagen sind in der Notfallschutzverordnung geregelt.

Die auf dem Geoportal des Bundes veröffentlichten Zonenpläne finden Sie hier.

 

News

An jedem ersten Mittwochnachmittag im Februar findet der alljährliche Sirenentest der Schweiz statt. Der allgemeine Alarm würde auch bei einem schweren Störfall in einem Kernkraftwerk ertönen, wenn Gefahr für die Bevölkerung bestünde. Das ENSI berät in einem solchen Fall die Nationale Alarmzentrale (NAZ) und berechnet die Ausbreitung der radioaktiven Stoffe.

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Die Schweizer Notfallschutzpartner verfügen über neue Grundlagen, um die Massnahmen bei einem Störfall in einem Kernkraftwerk planen zu können. Eine breit zusammengesetzte Arbeitsgruppe hat im Auftrag des Bundesrates die bestehenden Referenzszenarien überprüft. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI hat dazu drei neue Szenarien erarbeitet, die Unfälle wie in Fukushima und Tschernobyl abdecken.

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Im internationalen Verbund arbeitet die Schweiz daran, die Ausbreitung von Radioaktivität noch besser berechnen zu können. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI führte dazu in Brugg ein sogenanntes RODOS User Group Meeting durch. Es wurde dabei entschieden, die Stabilität und Verlässlichkeit des Systems zu verbessern.

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