Entsorgung

Radioaktive Abfälle

Die Schweiz hat radioaktive Abfälle. Sie stammen zu zwei Dritteln aus Kernkraftwerken und zu einem Drittel aus der Medizin, der Industrie und der Forschung. Die Abfälle werden in die Kategorien hochaktive Abfälle (HAA), langlebige mittelaktive Abfälle (LMA) und kurzlebige schwach- und mittelaktive Abfälle (SMA) unterteilt.

Schwach-, mittel-, hochaktiv

HAA sind abgebrannte Brennelemente aus Kernkraftwerken sowie verglaste Rückstände aus der Wiederaufarbeitung der Brennelemente. Sie produzieren aufgrund radioaktiver Zerfälle viel Wärme. LMA umfassen Abfälle aus der Wiederaufarbeitung (z.B. Hülsen und Endstücke der Brennelemente) und mittelaktive Betriebsabfälle aus Kernkraftwerken und Forschungsanlagen. Bei SMA handelt es sich überwiegend um Betriebsabfälle aus Kernkraftwerken und Forschungseinrichtungen sowie um Abfälle aus medizinischen und industriellen Anwendungen. Weitere SMA werden bei der Stilllegung der Kernkraftwerke und Forschungseinrichtungen entstehen.

Entsorgungskonzept

Bis die Radioaktivität der Abfälle abgeklungen ist, werden lange Zeiträume vergehen. Als nutzniessende Generation sind wir bereits heute dazu verpflichtet, nachhaltige Lösungen für ihre Entsorgung zu suchen und umzusetzen. Das schweizerische Kernenergiegesetz schreibt vor, dass alle radioaktiven Abfälle in geologische Tiefenlager gebracht werden müssen. Nach aktueller Zeitplanung wird die Einlagerung nicht vor 2035 beginnen. Bereits heute müssen radioaktive Abfälle behandelt, zwischengelagert und transportiert werden. Gemäss Gesetz ist der sichere Umgang mit den Abfällen bis zur nachhaltigen Entsorgung Aufgabe der Abfallproduzenten. Als unabhängige Aufsichtsbehörde überprüft das ENSI, ob die Entsorgungspflichtigen die gesetzlichen Vorschriften einhalten und den internationalen Stand von Wissenschaft und Technik berücksichtigen. Das ENSI vergibt und koordiniert im Rahmen der regulatorischen Sicherheitsforschung Forschungsaufträge mit dem Ziel, den aktuellen wissenschaftlich-technischen Kenntnisstand zu ermitteln, zu erweitern und für die Aufgaben der Aufsicht verfügbar zu machen.

Hintergrundartikel

Durch die Wahl des Standortes eines geologischen Tiefenlagers für radioaktive Abfälle kann es bei der Erkundung und Nutzung von wichtigen Rohstoffen, von Geothermie, Mineralquellen oder Thermen zu Nutzungskonflikten im Untergrund kommen. Im Hinblick auf die Langzeitsicherheit ist es deshalb notwendig, Nutzungskonflikte soweit möglich zu vermeiden.

Weiterlesen

Bis die Radioaktivität der Abfälle aus Kernkraftwerken abgeklungen ist, vergeht viel Zeit. Als nutzniessende Generation sind wir verpflichtet, nachhaltige Lösungen für die Entsorgung radioaktiver Abfälle zu suchen und umzusetzen.

Weiterlesen

Bild: ZWILAG

Das internationale Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle (Joint Convention) dient weltweit dem Erreichen und Beibehalten eines hohen Standards bei der Entsorgung. Die Schweiz hat die Konvention bereits in den 1990er Jahren ratifiziert.

Weiterlesen

Beim Bau von geologischen Tiefenlagern im Opalinuston muss darauf geachtet werden, dass das Tongestein auch nach dem Ausbruch der Stollen als wirkungsvolle Barriere funktioniert. Dies ist das Fazit eines Symposiums zum Thema Felsmechanik, das das ENSI zusammen mit der Expertengruppe Geologische Tiefenlagerung veranstaltet hat.

Weiterlesen