Richtlinien

In seiner Eigenschaft als Aufsichtsbehörde oder gestützt auf einen Auftrag in einer Verordnung erlässt das ENSI Richtlinien. Richtlinien sind Vollzugshilfen, die rechtliche Anforderungen konkretisieren und eine einheitliche Vollzugspraxis erleichtern. Sie konkretisieren zudem den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik.

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Richtlinien in Kraft

Richtlinien in Bearbeitung

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Das ENSI setzt die Richtlinie ENSI-B08 «Sicherheitstechnisch klassierte Behälter und Rohrleitungen: Wiederkehrende zerstörungsfreie Prüfungen» in Kraft. Die Richtlinie löst die entsprechenden Vorgaben des Nuklearinspektorats des SVTI ab.

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News

Das ENSI hat die Richtlinie ENSI-A05 „Probabilistische Sicherheitsanalyse (PSA): Qualität und Umfang“ überarbeitet und schickt diese nun in die öffentliche Anhörung. Eine Neufassung ist unter anderem notwendig, um die Weiterentwicklung des Standes der Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen.

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Die wichtigsten Änderungen betreffen die Meldepflichten von Abgaben radioaktiver Stoffe in den Wasserpfad sowie ein Meldekriterium zum Versagen oder der Fehlfunktion sicherheitstechnisch klassierter Systeme oder Komponenten aufgrund gemeinsamer Ursache.

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