Richtlinien

In seiner Eigenschaft als Aufsichtsbehörde oder gestützt auf einen Auftrag in einer Verordnung erlässt das ENSI Richtlinien. Richtlinien sind Vollzugshilfen, die rechtliche Anforderungen konkretisieren und eine einheitliche Vollzugspraxis erleichtern. Sie konkretisieren zudem den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik.

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Richtlinien in Kraft

Richtlinien in Bearbeitung

News

Die wichtigsten Änderungen betreffen die Meldepflichten von Abgaben radioaktiver Stoffe in den Wasserpfad sowie ein Meldekriterium zum Versagen oder der Fehlfunktion sicherheitstechnisch klassierter Systeme oder Komponenten aufgrund gemeinsamer Ursache.

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Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI hat Anfang November drei Richtlinien ersetzt. Sie betreffen den Strahlen- und Notfallschutz sowie die probabilistischen Sicherheitsanalysen. Die Änderungen waren in der öffentlichen Anhörung.

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Regelwerk ENSI

Das Regelwerk des ENSI ist mit den relevanten internationalen Anforderungen harmonisiert. Das ENSI erlässt eigene Richtlinien nur, wenn dies erforderlich ist, und erarbeitet diese unter Einbezug aller Anspruchsgruppen. Diese Grundsätze sind neu in einer Regelwerkstrategie festgehalten, die der ENSI-Rat verabschiedet hat.

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Die Richtlinie ENSI-G20 regelt die Anforderungen an die Auslegung und den Betrieb des Reaktorkerns sowie der Brenn- und Steuerelemente von Kernkraftwerken. Sie löst auf den 1. März 2015 die Richtlinien HSK-R-60 und HSK-R-61 ab.

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