Sachplan geologische Tiefenlager

Der «Sachplan geologische Tiefenlager» legt fest, wie in der Schweiz Standorte für geologische Tiefenlager radioaktiver Abfälle ausgewählt werden. Sachpläne sind ein Mittel der Raumplanung und organisieren die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen. Das Konzept zum Sachplan geologische Tiefenlager wurde vom Bundesamt für Energie mit weiteren Behörden und Organisationen entwickelt und 2008 vom Bundesrat genehmigt. Das Sachplanverfahren wird vom Bundesamt für Energie (BFE) geleitet und dauert rund zehn Jahre. Es ermöglicht eine transparente und faire Standortwahl in drei Etappen.

Das ENSI ist für die sicherheitstechnische Prüfung und Beurteilung der Standortvorschläge zuständig. Ziel der geologischen Tiefenlagerung ist der langfristige Schutz von Mensch und Umwelt. Daher erfolgt die Standortauswahl primär nach sicherheitstechnischen Kriterien (HSK 33/001). Andere Kriterien wie soziale und wirtschaftliche Aspekte spielen eine untergeordnete Rolle. Am Ende des Verfahrens werden die Standorte feststehen – je einer für die hochaktiven Abfälle (HAA) und für die schwach- und mittelaktiven Abfälle (SMA) oder ein Standort für alle Abfälle.

Stellung und Abhängigkeiten des Sachplans geologische Tiefenlager (Quelle: Sachplan Geologische Tiefenlager – Konzeptteil BFE, 2008, Abb. 3)
Stellung und Abhängigkeiten des Sachplans geologische Tiefenlager (Quelle: Geologische Tiefenlager – Radioaktive Abfälle sicher entsorgen)

Beteiligte Fachstellen

Dokumente zum Sachplan

News

Die Expertengruppe Geologische Tiefenlagerung (EGT) hat die Dokumentation der Nagra zuhanden des ENSI geprüft und bestätigt, dass die Daten für die Einengung auf zwei Standortgebiete nicht reichen. Simon Löw, Professor für Ingenieurgeologie am Geologischen Institut der ETH Zürich und Präsident der EGT, erläutert die Hintergründe der EGT-Stellungnahme.

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Die Bewertung der Nagra ist unter Berücksichtigung der bestehenden Ungewissheiten gültig. In einzelnen Punkten kommt das ENSI zu einer Beurteilung, die von jener der Nagra abweicht. Diese Abweichungen betreffen unter anderem die Beurteilung der maximalen Tiefenlage und des Platzangebots die eine besondere Relevanz für die Beurteilung des Standortgebiets Nördlich Lägern haben.

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Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI hat die Dokumentation der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle Nagra zu einer Nachforderung erhalten. Das ENSI hatte im Rahmen seiner Prüfung der Nagra-Unterlagen zur Etappe 2 der Standortsuche für Tiefenlager festgestellt, dass die Grundlagen zu einem Indikator nicht vollständig und belastbar sind. Das ENSI wird nun diese Unterlagen prüfen.

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