Stilllegung

Während des Betriebs des Kraftwerks wird das Stilllegungskonzept zum sogenannten Stilllegungsplan ausgearbeitet. Zeichnet sich das Betriebsende einer Anlage ab, konkretisiert der Betreiber den Stilllegungsplan und arbeitet das Stilllegungsprojekt aus.

Das ENSI muss das Projekt beurteilen: Ob der Rückbau wie vom Betreiber vorgesehen durchgeführt werden kann und ob die Sicherheit von Umwelt, Bevölkerung und Personal zu jeder Zeit gewährleistet ist.

Bis der Betreiber die Stilllegungsverfügung, die das UVEK erteilt, erhält, gelten die Sicherheitsanforderungen der Betriebsbewilligung weiter.

Derzeit laufen folgende Stilllegungsprojekte:

Die folgenden Kernanlagen sind bereits stillgelegt:

Hintergrundartikel

Nach der Ausserbetriebnahme werden Kernkraftwerke zurückgebaut, der Standort mitunter renaturiert. Die fachgerechte Zerlegung und Entsorgung der Anlagen dauert Jahre. ENSI-Fachleute sorgen dafür, dass die Eigentümer der Kernanlagen die gesetzlichen Vorgaben einhalten und somit auch während der Stilllegung die Sicherheit der Bevölkerung und der beteiligten Fachkräfte gewährleistet ist.

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Im Nachgang zum Reaktorunglück Fukushima hat das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI verschiedene Verfügungen zu Handen des Kernkraftwerks Mühleberg, aber auch der anderen Kernanlagen in der Schweiz erlassen. Besonders im Fokus standen die Themen Hochwasser und Erdbeben. Jüngst kamen Forderungen zum befristeten Betrieb bis 2019 hinzu.

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Stilllegung und Rückbau von Kernkraftwerken sind arbeitsintensive Verfahren. Besondere Aufmerksamkeit gilt bei der Vorbereitung dem Strahlenschutz und der Behandlung der radioaktiven Stoffe. Mehrere erfolgreich abgeschlossene Rückbauprojekte im Ausland zeigen, dass auch in der Schweiz ein Kernkraftwerk bis zur „Grünen Wiese“ zurückgebaut werden kann.

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