Stilllegung

Während des Betriebs des Kraftwerks wird das Stilllegungskonzept zum sogenannten Stilllegungsplan ausgearbeitet. Zeichnet sich das Betriebsende einer Anlage ab, konkretisiert der Betreiber den Stilllegungsplan und arbeitet das Stilllegungsprojekt aus.

Das ENSI muss das Projekt beurteilen: Ob der Rückbau wie vom Betreiber vorgesehen durchgeführt werden kann und ob die Sicherheit von Umwelt, Bevölkerung und Personal zu jeder Zeit gewährleistet ist.

Bis der Betreiber die Stilllegungsverfügung, die das UVEK erteilt, erhält, gelten die Sicherheitsanforderungen der Betriebsbewilligung weiter.

Derzeit laufen folgende Stilllegungsprojekte:

Die folgenden Kernanlagen sind bereits stillgelegt:

News

Der Schutz vor radioaktiven Stoffen ist auch während der Stilllegung eines Kernkraftwerks (KKW) wichtig. Das KKW Mühleberg ist seit Betriebsbeginn im Jahre 1972 verpflichtet, die radioaktiven Abgaben zu überwachen und die über Fortluft und Abwasser abgegebene Radioaktivität zu bilanzieren und auszuweisen. Dies wird auch weiterhin in der Stilllegung so bleiben. Ab Oktober 2023, seit dem Start der zweiten Phase der Stilllegung, wird das ENSI die sogenannten «ANPA- und EMI-Daten» hingegen nicht mehr publizieren.

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Nach einem pandemiebedingten Ausfall im vergangenen Jahr fand vom 21. bis zum 23. Juni 2022 die mittlerweile neunte Zusammenkunft der Commissione Italo-Svizzera (CIS) statt. Die schweizerische und die italienische Delegation besuchten das KKW Mühleberg im Rahmen eines Austauschs über die Arbeiten im Bereich der Stilllegung und informierten sich gegenseitig über regulatorische Entwicklungen und die Entsorgung radioaktiver Abfälle.

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