Stilllegung

Während des Betriebs des Kraftwerks wird das Stilllegungskonzept zum sogenannten Stilllegungsplan ausgearbeitet. Zeichnet sich das Betriebsende einer Anlage ab, konkretisiert der Betreiber den Stilllegungsplan und arbeitet das Stilllegungsprojekt aus.

Das ENSI muss das Projekt beurteilen: Ob der Rückbau wie vom Betreiber vorgesehen durchgeführt werden kann und ob die Sicherheit von Umwelt, Bevölkerung und Personal zu jeder Zeit gewährleistet ist.

Bis der Betreiber die Stilllegungsverfügung vom UVEK erhält, gelten die Sicherheitsanforderungen der Betriebsbewilligung weiter.

Derzeit laufen folgende Stilllegungsprojekte:

Die folgenden Kernanlagen sind bereits stillgelegt:

News

Kernkraftwerke sollen nicht „ausgefahren“ werden, sondern bis zum letzten Betriebstag über Sicherheitsmargen verfügen. Um dies zu gewährleisten, regt das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI an, dass die Betreiber für einen Weiterbetrieb nach 40 Betriebsjahren ein umfassendes Langzeitbetriebskonzept inklusive Stilllegungsdatum einreichen müssen. Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie UREK des Nationalrates will diesen Ansatz prüfen.

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Im Bundeszwischenlager (BZL) in Würenlingen werden konditionierte (verarbeitete) schwachaktive Abfälle aus der Medizin, Industrie und Forschung zwischengelagert.

Die Kernkraftwerkbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, alle fünf Jahre die voraussichtliche Höhe der Stilllegungs- und Entsorgungskosten zu berechnen. Die Entsorgungspflichtigen haben im November 2011 eine entsprechende Kostenstudie vorgelegt, die vom Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI nun in Zusammenarbeit mit externen Experten aus dem In- und Ausland überprüft wird. Ein Entwurf des Berichtes wird voraussichtlich Ende Mai 2012 vorliegen.

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