Auslandsereignisse

Nach jedem bedeutenden Ereignis in einem Kernkraftwerk im Ausland stellt sich die Frage der Übertragbarkeit auf die schweizerische Situation und der notwendigen Lehren, die daraus abzuleiten sind. Bei der Analyse von Ereignissen im Ausland und der Ableitung von Massnahmen für die Schweiz ist gemäss der geltenden Rechtslage ein in Abhängigkeit der Gefährdungslage abgestuftes Vorgehen massgebend.

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Aktuelle Mitteilungen der Internationalen Atomenergie-Agentur IAEA, der Western European Nuclear Regulators Association WENRA sowie Informationen zur Umgebungsradioaktivität und zum Bevölkerungsschutz zur Lage in der Ukraine finden Sie hier verlinkt.

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Aktuelle Mitteilungen der Internationalen Atomenergie-Agentur IAEA, der Western European Nuclear Regulators Association WENRA sowie Informationen zur Umgebungsradioaktivität und zum Bevölkerungsschutz zur Lage in der Ukraine finden Sie hier verlinkt.

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Der neu erschienene Strahlenschutzbericht 2020 zeigt, dass es im Berichtjahr in den Schweizer Kernanlagen zu keinem Vorkommnis gekommen ist, welches deren Personal oder die Bevölkerung einer unzulässigen Strahlungsexposition ausgesetzt hätte. Sämtliche Grenzwerte für Personendosen, Emissionen und Immissionen wurden eingehalten. Das Jahr 2020 stand auch im Strahlenschutz unter dem Zeichen der Covid-19-Pandemie.

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Der EU-Stresstest bestätigte damals: Die Schweizer Kernkraftwerke verfügen im internationalen Vergleich über eine hohe Sicherheit. Trotz dieser Erkenntnis ist es wichtig, stets aufmerksam zu bleiben, die Sicherheitsnachweise aktuell zu halten und Vorkommnissen systematisch auf den Grund zu gehen.

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