Vorkommnisse

Das ENSI fasst Ereignisse und Befunde unter dem Begriff Vorkommnisse zusammen. Meldepflichtig sind sowohl Vorkommnisse mit Bedeutung für die nukleare Sicherheit (Art. 21 Abs. 1 KEV sowie Art. 38 Abs. 3 Bst. a und c KEV) als auch Vorkommnisse von öffentlichem Interesse (Art. 38 Abs. 3 Bst. b KEV). Zu letzteren zählen von ausserhalb der Anlage wahrnehmbare Vorkommnisse auf dem Areal der Kernanlage, unabhängig von deren Bedeutung für die nukleare Sicherheit.

Das ENSI informiert die Öffentlichkeit in seinem jährlichen Aufsichtsbericht über sämtliche meldepflichtigen Vorkommnisse im Bereich der nuklearen Sicherheit.

 

Über Vorkommnisse, die eines der folgenden Kriterien erfüllen, informiert das ENSI auf der Website laufend:

  • INES-Stufe 1 oder höher,
  • Auslösung von Sicherheitssystemen,
  • Vorkommnis, das mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 1 zu 100 Millionen zu einem Kernschaden führt,
  • Inkorporation radioaktiver Stoffe mit einer Folgedosis von mehr als 1 mSv.

Vorkommnisse in Schweizer Kernanlagen

KKW Gösgen

Die digital erfassten Stabstellungsanzeigen waren jederzeit korrekt. Die Störung betraf die analogen Stabstellungssignale einiger Steuerstäbe. Ein Kriterium zur automatischen Absenkung der Reaktorleistung wurde nicht erreicht. Die sicherheitstechnische Bedeutung des Vorkommnisses ist deshalb als gering einzustufen.

Weiterlesen

Das ENSI verlangte, dass das KKL die identifizierten Defizite bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung von Instandhaltungsarbeiten vertieft analysiert. Das ENSI wird die vom Betreiber durchgeführten Analysen und Massnahmen verfolgen und prüfen, ob weitere Massnahmen erforderlich sind.

Weiterlesen

Weitere Vorkommnisse

News

Im Kernkraftwerk Leibstadt kam es am 4. Juli 2019 zu einer Störung am Hydraulikkreis im Umwälzsystem. Dabei ist Hydrauliköl ausgetreten. Die Anlage wurde kontrolliert abgefahren und befindet sich in einem sicheren Zustand.

Weiterlesen

Weitere News zu Vorkommnissen

Dokumente

Alle Dokumente anzeigen