Vorkommnisse

Das ENSI fasst Ereignisse und Befunde unter dem Begriff Vorkommnisse zusammen. Meldepflichtig sind sowohl Vorkommnisse mit Bedeutung für die nukleare Sicherheit (Art. 21 Abs. 1 KEV sowie Art. 38 Abs. 3 Bst. a und c KEV) als auch Vorkommnisse von öffentlichem Interesse (Art. 38 Abs. 3 Bst. b KEV). Zu letzteren zählen von ausserhalb der Anlage wahrnehmbare Vorkommnisse auf dem Areal der Kernanlage, unabhängig von deren Bedeutung für die nukleare Sicherheit.

Das ENSI informiert die Öffentlichkeit in seinem jährlichen Aufsichtsbericht über sämtliche meldepflichtigen Vorkommnisse im Bereich der nuklearen Sicherheit.

 

Über Vorkommnisse, die eines der folgenden Kriterien erfüllen, informiert das ENSI auf der Website laufend:

  • INES-Stufe 1 oder höher,
  • Auslösung von Sicherheitssystemen,
  • Vorkommnis, das mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 1 zu 100 Millionen zu einem Kernschaden führt,
  • Inkorporation radioaktiver Stoffe mit einer Folgedosis von mehr als 1 mSv.

Vorkommnisse in Schweizer Kernanlagen

Das KKW Beznau wies nach dem Startversagen des Notstanddiesel-Generators des Blocks 2, wie von der Technischen Spezifikation vorgeschrieben, die Betriebsbereitschaft der anderen Notstromdiesel-Aggregate nach. Es forderte Unterstützung durch den Motorhersteller an und entlüftete die Kraftstoff-Zufuhrleitung, worauf sich das Aggregat wieder starten liess.

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Weitere Vorkommnisse

News

Ein Mitarbeiter des Kernkraftwerks Leibstadt hat seit 2016 Daten in Prüfprotokolle eingetragen ohne die Prüfung durchgeführt zu haben. Der Vorfall hatte keine unmittelbaren Auswirkungen auf den sicheren Betrieb des Kernkraftwerks. Weil es sich dabei aber um einen schweren Fall von menschlichem Fehlverhalten handelt, verlangt das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI jetzt eine tiefgreifende Überprüfung der Sicherheitskultur.

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Weitere News zu Vorkommnissen

Dokumente

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