Vorkommnisse

Das ENSI fasst Ereignisse und Befunde unter dem Begriff Vorkommnisse zusammen. Meldepflichtig sind sowohl Vorkommnisse mit Bedeutung für die nukleare Sicherheit (Art. 21 Abs. 1 KEV sowie Art. 38 Abs. 3 Bst. a und c KEV) als auch Vorkommnisse von öffentlichem Interesse (Art. 38 Abs. 3 Bst. b KEV). Zu letzteren zählen von ausserhalb der Anlage wahrnehmbare Vorkommnisse auf dem Areal der Kernanlage, unabhängig von deren Bedeutung für die nukleare Sicherheit.

Das ENSI informiert die Öffentlichkeit in seinem jährlichen Aufsichtsbericht über sämtliche meldepflichtigen Vorkommnisse im Bereich der nuklearen Sicherheit.

 

Über Vorkommnisse, die eines der folgenden Kriterien erfüllen, informiert das ENSI auf der Website laufend:

  • INES-Stufe 1 oder höher,
  • Auslösung von Sicherheitssystemen,
  • Vorkommnis, das mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 1 zu 100 Millionen zu einem Kernschaden führt,
  • Inkorporation radioaktiver Stoffe mit einer Folgedosis von mehr als 1 mSv.

News

Die wichtigsten Änderungen betreffen die Meldepflichten von Abgaben radioaktiver Stoffe in den Wasserpfad sowie ein Meldekriterium zum Versagen oder der Fehlfunktion sicherheitstechnisch klassierter Systeme oder Komponenten aufgrund gemeinsamer Ursache.

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Beim Wiederanfahren des Kernkraftwerks Mühleberg nach der jährlichen Revision ist es zu einer Reaktorschnellabschaltung gekommen. Diese wurde durch eine Störung im Verhalten des Regelölsystems einer Turbogruppe ausgelöst. Der Schutz von Mensch und Umwelt war zu jeder Zeit gewährleistet. Die Messsonden um das Kernkraftwerk haben keinen Anstieg der Radioaktivität festgestellt.

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Im Kernkraftwerk Gösgen hat sich am Abend eine Reaktorschnellabschaltung ereignet. Ursache war eine Fehlmanipulation. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI wurde ordnungsgemäss informiert. Der Schutz von Mensch und Umwelt war jederzeit gewährleistet.

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