Vorkommnisse

Das ENSI fasst Ereignisse und Befunde unter dem Begriff Vorkommnisse zusammen. Meldepflichtig sind sowohl Vorkommnisse mit Bedeutung für die nukleare Sicherheit (Art. 21 Abs. 1 KEV sowie Art. 38 Abs. 3 Bst. a und c KEV) als auch Vorkommnisse von öffentlichem Interesse (Art. 38 Abs. 3 Bst. b KEV). Zu letzteren zählen von ausserhalb der Anlage wahrnehmbare Vorkommnisse auf dem Areal der Kernanlage, unabhängig von deren Bedeutung für die nukleare Sicherheit.

Das ENSI informiert die Öffentlichkeit in seinem jährlichen Aufsichtsbericht über sämtliche meldepflichtigen Vorkommnisse im Bereich der nuklearen Sicherheit.

 

Über Vorkommnisse, die eines der folgenden Kriterien erfüllen, informiert das ENSI auf der Website laufend:

  • INES-Stufe 1 oder höher,
  • Auslösung von Sicherheitssystemen,
  • Vorkommnis, das mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 1 zu 100 Millionen zu einem Kernschaden führt,
  • Inkorporation radioaktiver Stoffe mit einer Folgedosis von mehr als 1 mSv.

News

Im Kernkraftwerk Leibstadt kam es heute Morgen, 21. Januar 2015 um 04:45 Uhr zu einer Schnellabschaltung des Reaktors. Die Abschaltung wurde automatisch durch eine Störungsmeldung bei den Turbinen ausgelöst. Es gab keine erhöhten Abgaben von Radioaktivität an die Umwelt.

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Bei einer Kontrolle im KKW Leibstadt wurde am 24. Juni 2014 festgestellt, dass die Halterungen für zwei Feuerlöscher mittels Bohrungen am Primärcontainment befestigt waren. Das ENSI fordert eine definitive Lösung bis zum 18. Juli 2014. Es ist wegen dem Vorkommnis zu keiner Kontamination der Umgebung gekommen.

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Im KKW Leibstadt kam es heute Samstagmorgen, 5. Juli 2014 um 08:30 Uhr zu einer Schnellabschaltung des Reaktors. Bei der monatlichen Justierung der Reaktorleistung wurde die Abschaltung ausgelöst. Es gab keine erhöhten Abgaben von Radioaktivität an die Umwelt.

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Heute Montagmorgen, 16. Juni 2014 um 11 Uhr wurde im Block 1 des Kernkraftwerks Beznau eine Tropfleckage von Aarewasser des primären Nebenkühlwassersystems festgestellt. Zur Reparatur wird der Reaktor heruntergefahren. Die Leckage führte zu keiner Abgabe radioaktiver Stoffe an die Umwelt.

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Gestützt auf Erkenntnisse aus Fukushima überprüft das ENSI den Umgang mit grossen Mengen an kontaminiertem Wasser. Es trifft zusammen mit weiteren Akteuren des Notfallschutzes verschiedene Massnahmen, um bei schweren Unfällen mit Freisetzung über den Wasserpfad die Überwachung und die Alarmierung zu verbessern.

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